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„Schuldig!“ – So lange muss René Benko jetzt ins Gefängnis

„Schuldig!“ – So lange muss René Benko jetzt ins Gefängnis
FOTO: EPA/Christian Bruna, iStock
2 Min. Lesezeit |

Der ehemalige Immobilienmagnat René Benko wurde am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck in einem Fall von betrügerischer Krida (Konkursbetrug) schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige rund 660.000 Euro vor seinen Gläubigern verborgen hatte, darunter eine Vorauszahlung für eine Luxusimmobilie sowie Geldtransfers an seine Mutter. Das Urteil verhängt eine unbedingte Haftstrafe von 24 Monaten, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird. Im zweiten Anklagepunkt bezüglich der Hungerburg-Villa erfolgte hingegen ein Freispruch.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Benko jegliche Schuld von sich gewiesen und die Darstellung der Staatsanwaltschaft als „an Zynismus nicht überbietbar“ bezeichnet. Nach dieser Erklärung verweigerte er weitere Aussagen, was zu einem vorzeitigen Ende des ersten Verhandlungstages nach nur zwei Stunden führte.

Intensive Zeugenbefragungen

Der zweite Prozesstag war geprägt von intensiven Zeugenbefragungen, bei denen mehrere ehemalige Manager der Signa-Gruppe aussagten. Benkos Familienangehörige, darunter seine Mutter und Schwester, machten dagegen von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand eine Luxusvilla auf der Hungerburg in Innsbruck.

Die Anklage warf Benko vor, 360.000 Euro Miete im Voraus für ein angeblich unbewohnbares Objekt gezahlt zu haben. Der zuständige Masseverwalter (Insolvenzverwalter) Andreas Grabenweger bezeichnete den Fall als „eindeutige Sache“ und betonte, dass über den Anspruch „kein Zweifel“ bestehe.

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Belastende Beweise

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vertrat die Position, dass Benko durch diese Zahlung bewusst Vermögenswerte der Insolvenzmasse entzogen und damit seine Gläubiger geschädigt habe. Versuche einer außergerichtlichen Einigung mit der Vermieterin – einer Tochtergesellschaft von Benkos Laura Privatstiftung – scheiterten.

Während des Prozesses versuchte Benkos Verteidiger Norbert Wess erfolglos, die Verlesung einer E-Mail von Benkos Schwester Verena zu unterbinden. Die Richterin machte den Inhalt dennoch öffentlich: „Geld ist noch nicht gutgeschrieben, kann im Moment keine Überweisungen an Chalet N machen.“ Weiter hieß es in der Nachricht: „3 Mio sind als Ausschüttung auf Mamas Konto eingegangen, wie viel willst du weiterschicken? Und Verwendungszweck? Schenkung?“

Der Prozess hatte für Benko erhebliche Konsequenzen: Bei einer Verurteilung drohte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Das aktuelle Verfahren markiert jedoch nur den Auftakt einer Reihe weiterer juristischer Auseinandersetzungen für den früheren Signa-Chef.

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KO KOSMO-Redaktion
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