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Zuschuss

Diese Personen können bis zu 960 Euro Bonus erhalten!

Diese Personen können bis zu 960 Euro Bonus erhalten!
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3 Min. Lesezeit |

Während Kinderbetreuung für viele Familien zur finanziellen Belastungsprobe wird, bieten Österreichs Bundesländer unterschiedliche Zuschüsse – von monatlich 80 Euro in Oberösterreich bis zu Einmalzahlungen für werdende Mütter.

Kinderbetreuungskosten stellen für zahlreiche Familien eine erhebliche finanzielle Hürde dar. Besonders alleinerziehende Elternteile sehen sich mit enormen wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert. Auch Haushalte mit niedrigem Einkommen müssen einen beträchtlichen Teil ihres Budgets für die Betreuung ihrer Kinder aufwenden. Erschwerend kommt hinzu, dass ab dem 1. Jänner 2026 aufgrund der angespannten Haushaltslage keine inflationsbedingte Anpassung der Familienleistungen – darunter die Familienbeihilfe – erfolgen wird.

Österreichische Familien können dennoch auch in diesem Jahr diverse finanzielle Erleichterungen und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die Höhe der Auszahlungen und die konkreten Beträge unterscheiden sich dabei deutlich je nach Bundesland. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Webseite Finanz.at verfügbar.

Abhängig vom jeweiligen Wohnsitz besteht aktuell noch die Möglichkeit, von Kinderbetreuungsförderungen zu profitieren. Pro Kind können bis zu 1.000 Euro beantragt werden. Zusätzliche Informationen zum neuen monatlichen Kinderzuschlag in Höhe von 60 Euro, der seit Juli 2025 ausgezahlt wird, finden Interessierte ebenfalls auf Finanz.at. Dieser Zuschlag summiert sich im laufenden Jahr auf maximal 360 Euro.

Bundesländer-Förderungen

In Oberösterreich wird auch heuer ein Kinderbetreuungsbonus gewährt. Diese Unterstützungsleistung wurde mit Jahresbeginn auf monatlich 80 Euro angehoben, was berechtigten Familien in diesem Jahr insgesamt 960 Euro einbringt. Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen unter anderem: keine Nutzung kostenloser Kinderbetreuungsangebote (wie der beitragsfreie Kindergarten bis 13 Uhr), ein Mindestalter des Kindes von 37 Monaten sowie ein gemeinsamer Haushalt mit einem Elternteil in Oberösterreich. Sowohl Elternteil als auch Kind müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Anträge können das gesamte Kalenderjahr hindurch online auf der Webseite des Landes Oberösterreich oder direkt beim Land Oberösterreich eingereicht werden, ohne dass zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Das Bundesland Salzburg bietet schwangeren Frauen bzw. werdenden Müttern eine Familienförderung zwischen 300 und 600 Euro. Die Antragstellung sollte etwa 8 bis 12 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen und muss zwingend vor der Geburt eingereicht werden. Ergänzend besteht die Möglichkeit einer „Unterstützung nach der Geburt“ von bis zu 400 Euro. Sämtliche Informationen zu Voraussetzungen, Antragsverfahren und Förderhöhen sind auf der Webseite des Landes Salzburg einsehbar. Die frühere Kinderbetreuungsförderung mit einer Höhe von bis zu 700 Euro ist mittlerweile ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden.

Kärntner Zuschuss

In Kärnten wurde der Familienzuschuss im Vergleich zum Vorjahr angehoben und beträgt nun zwischen 60 und 269 Euro. Diese Unterstützung richtet sich an einkommensschwache Familien im Bundesland und wird auf Basis des Netto-Familieneinkommens sowie der Anzahl der Familienmitglieder berechnet. Der Zuschuss kann für maximal 48 Monate bezogen werden und erfordert eine halbjährliche Neubeantragung. Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare stellt das Land Kärnten auf seiner Webseite zur Verfügung.

Eine umfassende Übersicht aller aktuellen Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich bietet die Webseite Finanz.at.

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KO KOSMO-Redaktion
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