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CORONAVIRUS ÖSTERREICH

Schulschließugen wegen COVID-19: Was Eltern beachten müssten!

Dazu kommt, dass der Arbeitnehmer eine Woche lang, zweifelsfrei, Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung hat. Da die Schließung aber voraussichtlich länger als eine Woche dauern würde, sind die Regierung und die Sozialpartner gerade dabei, für diese Fälle eine Lösung zu finden, berichtete „news.ORF.at“.

Auf seiner Homepage teilte das Sozialministerium mit, dass das Gehalt für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Quarantäne ausgezahlt werden soll und das auch für die die Zeit gelten sollte in der Kinder von der Schule fernbleiben müssten: „Wenn mein Kind deswegen zu Hause bleiben muss, habe ich für die Dauer der Betreuungspflicht einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung“, erklärte der AK-Experte.

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Zumindest bestehe neben der Pflicht die Kinder selbst zu versorgen auch die, eine Personen zu finden die zur Betreuung geeignet wäre.

„Arbeitnehmer hätten aber auch eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und sollten diese Arbeitsverhinderung so kurz wie möglich halten. Neben der Treuepflicht des Arbeitnehmers gibt es auch eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers“, so laut „news.ORF.at“.

Die Regierung rät jedoch davon ab, ältere Personen und Großeltern herbeizuziehen, da diese die Risikogruppe bilden. Brokes rät dazu, dass sich Eltern untereinander bei der Betreuung abwechseln, um so wenig Zeit in der Arbeit zu versäumen.