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STRAFE BIS ZU 440 EURO

Schulschwänzen: In diesen Wiener Bezirken wird besonders gern „gestangelt“

(Foto: iStock)

Seit Beginn des Schuljahres 2018/19 wurde in Österreich ein neues Gesetz eingeführt, laut welchem nach drei Tagen unentschuldigtem Fernbleiben eine Anzeige droht. Auch eine Geldstrafe kann die Folge sein.

„Eltern tragen laut Gesetz die Verantwortung, dass Schüler Ihre Schulpflicht erfüllen. Dazu gehören insbesondere der regelmäßige Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung. Ab dem 14. Geburtstag sind neben den Eltern auch die Schüler selbst dafür verantwortlich. Wird die Schulpflicht nicht erfüllt, drohen rechtliche Konsequenzen“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Thomas Nikodem, LL.M.

Bleiben Schüler während der allgemeinen Schulpflicht an mehr als drei Tagen unentschuldigt vom Unterricht fern, wird Anzeige bei der Verwaltungsbehörde erstattet. Die Behörde hat dann – sofern das Verfahren nicht einzustellen ist – eine Geldstrafe zu verhängen, die mindestens € 110,00 und höchstens € 440,00 beträgt. Daneben sind weitere gesetzliche Maßnahmen, wie Verwarnungen oder Gespräche mit Schulleitung, Schülerberatern oder Schulpsychologen, vorgesehen.

Bezirke im Überblick
Im Schuljahr 2018/19 gab es in Favoriten mit großem Abstand die meisten Anzeigen (391), gefolgt von Ottakring (278) und der Leopoldstadt (242). Die wenigsten Schwänzer gibt es hingegen im ersten Bezirk, sowie in der Josefstadt, wo es jeweils nur 29 Anzeigen gab.

Letztes Jahr gab es in Wien insgesamt 2.780 Anzeigen, wovon 1.904 Fälle mit einer rechtskräftigten Strafe endeten. Weitere 695 Verfahren wurden eingestellt und 181 warten immer noch auf die Bearbeitung.

Bis zu 440 Euro Strafe
Bis dato mussten Eltern in 47 Fällen eine Strafe in der Höhe von 420 Euro bezahlen. Grund dafür war in den meisten Fällen „wiederholtes oder exzessives Schulschwänzen“. Die Höchststrafe von 440 Euro wurde in Wien vergangenes Jahr nicht verhängt.