Start Politik
BILDUNG

Schulschwänzer werden künftig nach drei Tagen angezeigt

(Foto: iStock)

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hat eine neue Regelung gegen das Schulschwänzen ausgelegt. Schulpflichtverletzungen werden künftig hart bestraft.

Wenn Schüler mehr als drei Tage dem Unterricht im Laufe der neunjährigen Schulpflicht ungerechtfertigt fehlen, werden diese angezeigt. Derzeit beginnt ein Verfahren erst dann wenn jemand von fünf Tagen unentschuldigt der Schule fernbleibt. Das sind umgerechnet 30 Stunden in einem Semester bzw. drei aufeinanderfolgende Tage, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Es beinhaltet einen fünfstufigen Plan, der verpflichtende Gespräche mit Eltern sowie die Einschaltung von Direktion, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt vorsieht. Sollte keine Besserung erzielt werden, dort eine Verwaltungsstrafe von bis zu 440 Euro, berichtet „ORF“.

Ab dem kommenden Schuljahr wird es jedoch anders gehandhabt werden. Denn künftig dürfen Schulleitung und Lehrer Sofortmaßnahmen einleiten. Bei einer Schulpflichtverletzung ab drei Tagen wird dies erfolgen. Fehlen Schüler mehr als drei Tage grundlos, gilt dies als Verwaltungsübertretung, die ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde mit sich zieht. Eine Strafe von 110 bis 440 Euro kann verhängt werden.