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"Hundebox-Prozess"

Hundebox-Fall: Mutter und Freundin verurteilt

(FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA)
EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA

Das Urteil im niederösterreichischen Krems wurde gefällt: Eine Mutter und ihre Komplizin wurden wegen schwerer Kindesmisshandlung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 33-jährige Mutter erhielt 20 Jahre Gefängnis, ihre 40-jährige Komplizin 14 Jahre. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Mutter, eine Alleinerziehende, hatte ihren damals zwölfjährigen Sohn über Monate hinweg einer Tortur ausgesetzt. Sie fesselte und knebelte ihn, ließ ihn hungern und setzte ihn eisiger Kälte aus. Zudem sperrte sie ihn wiederholt für Stunden in eine Hundebox. Als das Kind schließlich ins Krankenhaus eingeliefert wurde, befand es sich in einem komatösen Zustand und wies eine Körpertemperatur von nur noch 27 Grad auf.

Vor Gericht gab die Mutter an, ihren Sohn, den sie als aggressiv und aufsässig beschrieb, zu einem braven Kind erziehen zu wollen. Eine Mordabsicht bestritt sie jedoch. Ihre Handlungen hatte sie in mehreren Videos festgehalten.

Komplizin gab Anweisungen

Die 40-jährige Komplizin, eine ehemalige Freundin der Mutter, soll Anweisungen zur Misshandlung des Jungen gegeben haben. Sie wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Anstiftung und Beihilfe verurteilt.

Leben des Jungen zerstört

Nach einer siebenstündigen Beratung der acht Geschworenen wurden die Urteile gefällt. Der Richterin zufolge resultieren die hohen Strafen aus der Tatsache, dass die Angeklagten ein Leben fast zerstört hätten. Sie fügte hinzu, dass der Junge „auf jeden Fall zur Gänze zerstört“ sei.

Ende November 2022 griff eine Sozialarbeiterin ein und setzte dem Martyrium des Kindes ein Ende. Die Kinder- und Jugendhilfe hatte zuvor trotz zweier Gefährdungsmeldungen und unangekündigter Hausbesuche keinen Anlass zum sofortigen Eingreifen gesehen. Eine Überprüfung der internen Abläufe ergab, dass alle Vorgaben eingehalten worden seien. Ein Abschlussbericht einer unabhängigen Expertengruppe wird demnächst der niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt.

In der Zwischenzeit lebt das Kind beim Vater. Die beiden Frauen wurden zudem dazu verurteilt, dem Jungen gemeinsam 80.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Gutachter bescheinigte der Mutter eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Er warnte davor, dass die Frau in absehbarer Zeit erneut schwere Körperverletzungsdelikte begehen könnte. Eine ähnliche Gefährlichkeit wurde bei der Komplizin festgestellt. Beide Frauen sollen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden.