Ein spannendes Kapitel in der österreichischen Justizgeschichte entfaltet sich: Der OGH prüft Berufungen im Buwog-Prozess. Hochkarätige Angeklagte warten auf das Urteil.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wird ab dem 20. März in einem mehrtägigen öffentlichen Verfahren die Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden der im Buwog-Prozess nicht rechtskräftig Verurteilten behandeln. Zu den Angeklagten gehören der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger. Die Verhandlungstermine sind bis zum 25. März angesetzt, wobei unklar bleibt, ob alle benötigt werden. Der Justizpalast wurde für vier Tage reserviert, um einen zeitlichen Puffer zu schaffen, da keine neuen Beweise aufgenommen werden.
Im Verlauf des Verfahrens wird die Berichterstatterin des Fünf-Richterinnen-Senats den bisherigen Verfahrensgang zusammenfassen. Daraufhin werden die Verteidiger ihre Rechtsmittel gegen die 2020 verhängten Haftstrafen vortragen. Die Generalprokuratur wird ihre Sichtweise darlegen, bevor die Angeklagten die Möglichkeit erhalten, Schlussworte zu äußern. Grasser, der zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, bezeichnete das Urteil als „glattes Fehlurteil“ und „politisches Urteil“. Meischberger, der sieben Jahre erhielt, warf der Richterin Befangenheit vor. Hochegger, der sechs Jahre Haft bekam, hatte zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt.
Vorwürfe und Empfehlungen
Die Verurteilungen basieren auf Vorwürfen der Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften während Grassers Amtszeit. Die Generalprokuratur hat empfohlen, die Schuldsprüche wegen Untreue zu bestätigen, jedoch die wegen Bestechung aufzuheben. Grassers Anwalt betonte, dass diese Empfehlung unverbindlich sei. Richterin Marion Hohenecker, die das Urteil 2020 verkündete, arbeitet inzwischen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Im Sommer 2022 stand Grasser erneut vor Gericht, diesmal in einem Steuerverfahren, das mit einem Freispruch endete. Der OGH widmet vier Tage der aktuellen Verhandlung, was angesichts des Umfangs des Verfahrens außergewöhnlich ist. Die Generalprokuratur spielt eine entscheidende Rolle, da sie den OGH berät und ihre Empfehlung abgegeben hat, an die sich das Höchstgericht oft hält.
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