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Urteil

„Sittenwächter“ zerrten 16-jährigen in Keller und verprügelten ihn

(FOTO: iStock/mrohana)
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Zwei junge Männer, die sich im Mai 2023 als selbsternannte „Sittenwächter“ in Wien-Leopoldstadt aufspielten und einen 16-Jährigen brutal attackierten, wurden nun zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Der 16-jährige und 20-jährige Täter, bereits mehrfach wegen Raubes vorbestraft, erhielten Strafen von sechs bzw. zehn Monaten.

Die dramatische Szene spielte sich im Max-Winter-Park ab. Die Angeklagten zerrten ihr Opfer von einer Parkbank und zwangen es, mit ihnen zu kommen. Der Auslöser für die brutale Attacke war ein Video, das in den sozialen Medien zirkulierte. Es zeigte einen jungen Mann beim Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen. Die Angeklagten waren der irrigen Annahme, dass der 16-Jährige der Mann auf dem Video sei. Trotz der Versicherungen des Opfers, dass er nicht der Mann auf dem Video sei – sein Bart sehe anders aus, er habe keine Narben am Oberkörper – ließen die Täter nicht von ihm ab.

Wollten Geständnis

Im Stiegenhaus eines nahegelegenen Gebäudes wurde der Jugendliche bedroht und eingeschüchtert. Unter Androhung von Waffengewalt forderten die Täter ein Geständnis. Als der 16-Jährige dies verweigerte, wurde er in den Keller gebracht. Dort wurde er erneut bedroht und schließlich zusammengeschlagen. Nachdem er zu Boden ging, erhielt er mehrere heftige Fußtritte. Die Täter entkamen mit dem Handy ihres Opfers. Ein dritter Jugendlicher, der an der Tat beteiligt war, wurde bereits in einem separaten Verfahren zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Kopfverletzungen

Das Opfer erlitt unter anderem eine schwere Kopfverletzung, mehrere Rippenprellungen und zahlreiche Abschürfungen. Er leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Im Rahmen des Verfahrens erhielt der mittlerweile 17-Jährige eine finanzielle Entschädigung von 5.460 Euro, die von den beiden Angeklagten gemeinsam zu entrichten ist.

Trotz ihrer Vorstrafen zeigten die Angeklagten im Gerichtsverfahren Reue und legten umfassende Geständnisse ab, was sich mildernd auf die Strafbemessung auswirkte. Schließlich wurden sie wegen schwerer Nötigung und dauernder Sachentziehung verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.