Arbeitnehmer und Pensionisten, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie dieses Jahr kaum oder gar keine Lohnsteuer zahlen, können von einer höheren Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren.

Viele Arbeitnehmer und Pensionisten haben dieses Jahr bereits ihren Steuerausgleich gemacht und die Steuergutschrift erhalten. Aufgrund der erhöhten Absetzbeträge und der Anpassung an die Inflation profitieren sie dabei mehr als in den Vorjahren.
Auch Personen, die keine oder nur geringe Lohnsteuer bezahlen, können vom Steuerausgleich profitieren. Es sind Auszahlungen von bis zu 1.250 Euro pro Person möglich.
In wenigen Tagen beginnen automatische Steuerrückzahlungen für Arbeitnehmer, die bisher für das Jahr 2023 keinen eigenen Antrag eingereicht haben. Diese Auszahlungen können im Durchschnitt um bis zu 500 Euro geringer ausfallen.
Selbst Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die keine oder nur wenig Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, können von der automatischen Arbeitnehmerveranlagung profitieren. Auch in diesem Jahr sind erhebliche Beträge an Negativsteuer möglich, was eine Sozialversicherungserstattung darstellt. Diese Gutschrift wird an Arbeitnehmer ausgezahlt, die aufgrund ihrer niedrigen Steuerlast keine reguläre Steuerrückerstattung erhalten würden.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) werden beispielsweise der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag direkt vom Finanzamt auf das Konto überwiesen, wenn die errechnete Einkommensteuer unter 0 Euro liegt.
550 Euro Kindermehrbetrag pro Kind
Wenn das Einkommen zu niedrig ist, um vom Familienbonus Plus zu profitieren, besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser beträgt 550 Euro pro Kind als Negativsteuer für das Jahr 2023. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens an 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt hat und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.
Wenn die Steuerlast gering ist, wird die Differenz zwischen dem beanspruchten Familienbonus und dem Kindermehrbetrag ausgezahlt, falls der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro gesenkt hat.
Dank der neuen Steuer-App ist es auch dieses Jahr wieder möglich, den Steuerausgleich bequem vom Smartphone aus in wenigen Minuten zu erledigen und eine Rückerstattung vom Finanzamt zu erhalten.
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Bis zu 1.250 Euro für 2023 möglich
Im Veranlagungsjahr 2023 können SV-Rückerstattungen bis zu 55 Prozent bzw. 1.105 Euro erreicht werden. Bei Anspruch auf die Pendlerpauschale erhöht sich dieser Betrag auf maximal 1.250 Euro. Pensionisten erhalten 80 Prozent bzw. 579 Euro an SV-Rückerstattung.
Für 2024 werden diese Beträge erneut angepasst und erhöht. Zusätzlich steigt der Kindermehrbetrag von 550 auf 700 Euro an. Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigem Einkommen und entsprechend geringer oder keiner Steuerlast können daher auch durch den Steuerausgleich profitieren und Teile ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet bekommen.