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So könnt ihr 20 Prozent des Gehalts von der Steuer absetzen!

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(FOTO: iStock/filmfoto)

Durch die Abgabe einer Steuererklärung können Arbeitnehmer und Pensionisten im Durchschnitt Hunderte von Euro vom Finanzamt zurückfordern. Eine entscheidende Rolle dabei spielen berufsbedingte Ausgaben, die als Werbungskosten abgesetzt werden können. Bestimmte Berufsgruppen haben sogar die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent ihrer Bruttobezüge pauschal abzusetzen. Es ist jedoch erstaunlich, dass nur wenige Menschen sich dieser Möglichkeit bewusst sind.

Ab spätestens März 2023 sollten alle Arbeitnehmer und Pensionisten in der Lage sein, ihren Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 durchzuführen. Dabei haben sie die Möglichkeit, sich durch berufsbedingte Ausgaben hunderte Euro oder sogar mehr vom Finanzamt zurückzuholen. Als sogenannte Werbungskosten können Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie zum Beispiel Arbeitskleidung, elektronische Geräte oder Fachliteratur, von der Lohnsteuer abgesetzt werden.

Um berufsbedingte Ausgaben von der Lohnsteuer absetzen zu können, ist es wichtig, dass die entsprechenden Kaufbelege aufbewahrt werden – und zwar für mindestens sieben Jahre. Die Belege müssen das Datum des zu veranlagenden Jahres tragen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Kosten nur bei einer selbst erstellten und eingereichten Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können.

Bei der antragslosen Veranlagung ab Juli werden keine Werbungskosten berücksichtigt, außer der Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr. Aus diesem Grund fällt die durchschnittliche Rückzahlung bei dieser Veranlagungsart deutlich geringer aus als bei einer selbst erstellten Arbeitnehmerveranlagung, bei der berufsbedingte Ausgaben individuell berücksichtigt werden können.

20 Prozent der Bezüge steuerlich absetzen

Diverse Berufsgruppen haben die Möglichkeit, von einer sogenannten Berufsgruppen-Pauschale zu profitieren. Hierbei können sie bis zu 20 Prozent ihres Brutto-Gehalts von der Steuer absetzen, ohne dass sie einen Nachweis über die tatsächlichen Rechnungen erbringen müssen. Trotz dieser Möglichkeit ist es bedauerlich, dass bislang viel zu wenige Menschen von dieser pauschalen Absetzbarkeit Gebrauch machen oder sie überhaupt kennen.

Zu den Berufsgruppen, die von der Möglichkeit einer Berufsgruppen-Pauschale profitieren können, zählen unter anderem Hausbesorger, Moderatoren und Fernsehschaffende, Journalisten, Künstler, Heimarbeiter, Gemeindevertreter und Bürgermeister sowie Förster. Diese Berufsgruppen können bis zu 20 Prozent ihres Brutto-Gehalts pauschal von der Steuer absetzen, ohne dass sie hierfür einen Nachweis über die tatsächlichen Rechnungen erbringen müssen.

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Berufsgruppe können bis zu 20 Prozent der Bruttobezüge als Werbungskosten absetzbar sein. Um diese pauschale Absetzbarkeit geltend zu machen, ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich, die im Falle einer Nachfrage auch dem Finanzamt vorgelegt werden muss.