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Entlastung

So könnt ihr bis zu 1.200 Euro Bonus bekommen!

So könnt ihr bis zu 1.200 Euro Bonus bekommen!
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Pendler aufgepasst: Die Bundesländer bieten großzügige finanzielle Hilfen. Wer täglich zur Arbeit fährt, kann je nach Wohnort bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten.

Finanzielle Entlastung

Arbeitnehmer können auch in diesem Jahr von zahlreichen finanziellen Unterstützungsleistungen profitieren. Aktuell sind Zuschüsse von bis zu 1.200 Euro erhältlich, die eine spürbare Entlastung für viele Beschäftigte darstellen. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bundesländern sind auf Finanz.at verfügbar.

Besonders für Pendler, die durch steigende Mobilitätskosten – insbesondere beim Kraftstoff – finanziell belastet werden, sind diese Entlastungsmaßnahmen von großer Bedeutung. Erschwerend kommt hinzu, dass Pendler beim heurigen Lohnsteuerausgleich geringere Rückerstattungen als in den Vorperioden erhalten. Die Höhe der Zuschüsse variiert dabei erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern.

Bundesländer-Förderungen

Niederösterreich gewährt auch heuer wieder die „NÖ Pendlerhilfe“ mit einer maximalen Förderhöhe von 1.000 Euro. Die Förderung wird rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr gewährt und Anträge können über die offizielle Landeswebseite eingereicht werden. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, deren einfache Wegstrecke zur Arbeitsstätte mindestens 25 Kilometer beträgt.

Die monatliche Einkommensgrenze liegt für Alleinstehende bei 2.000 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind sowie kinderlose Paare bei 3.600 Euro und für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit einem Kind bei 4.400 Euro. Pro weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 800 Euro. Die Berechnung des Zuschusses basiert auf der einfachen Wegstrecke und beträgt 4 Euro pro Tageskilometer für Hin- und Rückfahrt. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird ein Öko-Bonus von 20 Prozent gewährt, wodurch die Gesamtförderung auf bis zu 1.200 Euro jährlich steigen kann.

In Kärnten können Berufstätige erneut den Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Jahr beantragen. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Kärnten und eine Mindestentfernung von fünf Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Die jährlichen Einkommensobergrenzen betragen 31.680 Euro bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs und 35.000 Euro bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel.

Weitere Angebote

Die maximale Fördersumme in Kärnten beläuft sich auf 825 Euro und wird nach Wegstrecke und Einkommen gestaffelt. Antragsstellungen erfolgen über die Webseite der Arbeiterkammer Kärnten.

Oberösterreich bietet auch in diesem Jahr einen Pendlerzuschuss von maximal 421 Euro an. Die Antragstellung erfolgt direkt über die Webseite des Landes Oberösterreich und richtet sich an Berufstätige mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Die Fördervoraussetzungen umfassen eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometern, ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro sowie einen Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um 3.500 Euro.

Die „OÖ Pendlerhilfe“ wird nach Entfernung gestaffelt ausgezahlt: 218 Euro ab 25 Kilometern, 306 Euro ab 50 Kilometern und 421 Euro ab 75 Kilometern einfacher Wegstrecke. Diese klare Staffelung ermöglicht es Antragstellern, ihre voraussichtliche Förderhöhe bereits im Vorfeld zu berechnen.

Die steirische Pendlerbeihilfe wird wie üblich rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr – in diesem Fall für 2024 – ausbezahlt. Der maximale Förderbetrag pro Arbeitnehmer beträgt 389 Euro. Anträge können direkt online bei der Arbeiterkammer Steiermark eingereicht werden. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Auszahlung bei 120 Euro pro Person.

Anspruchsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und eine einfache Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 25 Kilometern. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der AK Steiermark verfügbar.

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2025 – Interessierte sollten daher zeitnah die entsprechenden Förderungen beantragen, um die finanzielle Unterstützung nicht zu verpassen.

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KO KOSMO-Redaktion
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