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Energiepreise

So lange wird die Stromkostenbremse noch verlängert!

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(FOTO: iStock/Santje09)

Die Bundesregierung hat die nächsten Schritte zur Verlängerung von Stromkostenbremse und Zufallsgewinnabschöpfung beschlossen. Beide Maßnahmen gelten nun bis Ende 2024. Gleichzeitig werden sie jedoch an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst.

So sinkt bei der Stromkostenbremse die Obergrenze für den Energiepreis, bis zu dem die Bremse wirkt, auf maximal 25 Cent pro Kilowattstunde. Dies dient als Anreiz für Stromanbieter, die Preise zu senken. Mit der Absenkung von 40 auf 25 Cent folgt die Bundesregierung auch der Empfehlung der Wirtschaftswissenschaft und sorgt für mehr Wettbewerb. Gleichzeitig wird die inflationsdämpfende Wirkung dieser Maßnahme fortgesetzt.

„Haushalte sollen sich einen Grundbedarf an Strom leisten können, deshalb wird dafür ein begünstigter Tarif verrechnet. Gleichzeitig wirkt die Preisbremse auch inflationsdämpfend.“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Künftig können 75 Prozent der Investitionskosten angerechnet werden – und das für heuer oder in den nächsten drei Jahren getätigte Investitionen. Die entsprechende Verordnung für die Änderung der Stromkostenbremse wird in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. Die Änderungen in den beiden Energiekrisenbeitragsgesetzen für fossile Energieträger und Strom sollen nächste Woche im Nationalrats-Plenum mittels Initiativantrag eingebracht werden.

15 Cent pro Kilowattstunde

So wie bisher werden pro Haushalts-Zählpunkt maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und Kunden. Der Energiepreis wird dadurch für den Grundverbrauch mit 10 Cent pro Kilowattstunde netto verrechnet. Die Bezuschussung beträgt ab 1. Juli maximal 15 Cent pro Kilowattstunde und wird automatisch von der Stromrechnung abgezogen.

Das bedeutet: Bei Verbraucher, die 20 Cent netto pro Kilowattstunde als Energiepreis vom Energieversorgungsunternehmen verrechnet bekommen, werden ab 1. Juli für die festgelegten 2900 kWh jeweils 10 Cent pro Kilowattstunde abgezogen. Wer 25 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 15 Cent. Bei 30 Cent sind es ebenfalls 15 Cent. Die gesenkte Obergrenze soll als Anreiz für die Stromanbieter dienen, die Preise zu senken und den Wettbewerb bei Endkundentarifen ankurbeln. Größere und einkommensschwache Haushalte erhalten weiterhin Unterstützung: Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 52,50 Euro pro Person. Für einkommensschwache Haushalte entfallen zusätzlich 75 Prozent der Netzkosten. Das sind bis zu 100 Euro weitere Entlastung und betrifft rund 300.000 Personen.

Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen verlängert

Neben der Stromkostenbremse wird auch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen bis Ende des Jahres verlängert. Damit soll weiterhin verhindert werden, dass Unternehmen durch die massiven Preisschwankungen, die vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine getrieben sind, ungerechtfertigte Zufallsgewinne erwirtschaften. Das gilt für fossile Unternehmen (Öl, Gas, Kohle) wie für Produzenten erneuerbarer Energien. Gleichzeitig werden aber auch hier notwendige Anpassungen vorgenommen, um den Ausbau von grüner Stromproduktion weiter zu stärken.

Daher werden bei der Abschöpfung der Zufallsgewinne die Begünstigungen für Investitionen in Erneuerbare massiv erweitert. Wer nachweislich heuer oder in den nächsten drei Jahren in den Ausbau von Erneuerbaren Energien investiert, kann 75 Prozent der Kosten absetzen, bisher waren es 50 Prozent und es wurden nur spätestens im laufenden Jahr begonnene Investitionen berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Absetzbetrag pro Megawattstunde verkauften Stroms für jene Unternehmen, die höhere Investitionen tätigen, verdoppelt. Bei der Zufallsgewinnsteuer für fossile Konzerne kommt es durch eine Anpassung der Bemessungsgrundlage zu einer Verschärfung. Zukünftig wird bereits jeder Gewinn, der mehr als 5 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 – 2021 liegt, mit 40 Prozent zusätzlich zur KöSt und allen anderen Abgaben besteuert.