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BIS 30. APRIL

Sommerurlaub in Gefahr? Kroatien verlängert Corona-Beschränkungen

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Die kroatischen Behörden haben die Corona-Maßnahmen im Land sowie die Einreisebestimmungen bis mindestens 30. April 2021 verlängert – Das berichtet das internationalen Nachrichtenportals Garda am Freitagvormittag.

Wie am Freitagvormittag bekannt wurde, hat das beliebte Urlaubsziel Kroatien seine Corona-Maßnahmen, sowie seine Einreisebeschränkungen verlängert. Das heißt: Bis mindestens 30. April bleiben die aktuellen Maßnahmen im Land aufrecht. Doch was bedeutet das für Urlauber und Co. genau?

Aktuell ist eine Einreise nach Kroatien für EU-Bürger nur dann ohne Beschränkungen möglich, wenn diese aus einem Land einreisen, welches gemäß der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC grün eingestuft ist. Seit dem 15. April zählen nur Teile Norwegens sowie Island dazu. Heißt konkret: Die Einreise nach Kroatien ist auch weiterhin nur mit negativem Corona-Test gestattet.

Reisende aus Österreich müssen also bei der Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer mit Schnelltest einreist, muss darüber hinaus zehn Tage nach Einreise einen weiteren Test durchführen. Die Testpflicht entfällt nur für bestimmte Personengruppen, dazu zählen unter anderem vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte sowie Transitreisende. Hierbei muss die Durchreise allerdings binnen zwölf Stunden erfolgen.

Beschränkungen im Land 
Neben den Einreisebestimmungen wurden auch die landesweiten Beschränkungen für Kroatien verlängert. Das heißt: Bis mindestens 30. April sind öffentliche Versammlungen auf 25 Menschen begrenzt. Zudem dürfen sich in privaten Haushalten maximal zehn Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen.

Außenbereiche von Lokalen sind für Besucher geöffnet, Bars und Nachtclubs bleiben jedoch auch weiterhin geschlossen. Ebenso besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften eine Maskenpflicht. Darüber hinaus muss der Mund-Nase-Schutz auch außerhalb der eigenen vier Wände getragen werden, falls der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 

Quellen und Links: