Mit schweren Anschuldigungen wollte er das Sorgerecht erstreiten – jetzt steht ein 38-jähriger Vater selbst vor Gericht und muss sich für seine Lügen verantworten.
Ein 38-jähriger Vater muss sich nun vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten, nachdem er seine ehemalige Ehefrau zu Unrecht schwerer Misshandlung ihrer gemeinsamen Kinder bezichtigt hatte. Die Anklage lautete auf Verleumdung und Falschaussage, nachdem sich seine gravierenden Anschuldigungen als haltlos erwiesen hatten.
Vor Gericht versuchte der Angeklagte, seine früheren Aussagen abzuschwächen: „Ich habe ‚geschlagen‘ gesagt, wollte aber ‚geschimpft‘ sagen“, rechtfertigte er sich. Den Polizeibesuch im vergangenen August begründete er damit, dass eine seiner Töchter nach einer Auseinandersetzung mit der Mutter zu ihm gekommen sei und den Wunsch geäußert habe, bei ihm zu leben. „Ich wollte nur das Beste für meine Kinder und sie beschützen, aber ich wollte meine Ex-Frau nicht so schwer beschuldigen. Es waren einfach Kommunikationsprobleme“, erklärte der Beschuldigte.
Falsche Anschuldigungen
Der in Tirol ansässige Mann mit türkischen Wurzeln hatte im Vorjahr bei der Polizei behauptet, seine frühere Partnerin würde die drei gemeinsamen Kinder regelmäßig mit der Hand und sogar mit einem Holzstück schlagen. Die Ermittlungen förderten jedoch rasch zutage, dass diese schwerwiegenden Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten. Bei der Gerichtsverhandlung versuchte der 38-Jährige, die Situation als sprachliches Missverständnis darzustellen. „Aufgrund meiner mangelhaften Deutschkenntnisse habe ich den Beamten gegenüber von Schlägen gesprochen, meinte jedoch Schimpfen“, behauptete der angehende Fernfahrer.
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Der Angeklagte beschrieb die Kindesmutter als streng und gelegentlich lautstark in Erziehungsfragen. Auch leichte Klapse auf die Finger der Kinder räumte er ein, fügte jedoch zur Verwunderung des vorsitzenden Richters hinzu: „Aber das machen wohl viele Eltern so“ Die als Zeugin geladene Mutter widersprach entschieden: „Ich habe meine Kinder noch nie geschlagen.“ Sie äußerte zudem eine Vermutung zum Motiv ihres Ex-Mannes: „Er möchte, dass die Kinder bei ihm leben und er sich so den doch sehr hohen Unterhalt erspart“
Gerichtliches Urteil
Richter Reinhard Santeler teilte diese Einschätzung und ließ die Ausreden des Angeklagten nicht gelten. „Ich bin überzeugt, dass Sie bei der Polizei gelogen haben“, stellte er fest und verhängte eine Strafe von zwölf Monaten bedingter Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von 2.880 Euro.