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AUFGEPASST

Sozialhilfe: Was sich jetzt alles ändert!

GELDSCHEINE
(FOTO: iStock/gregorsesko)

Der Verfassungsgerichtshof hat einige Bestimmungen aus dem im Jahr 2019 reformierten Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der Regierungskoalition Türkis-Blau gekippt. Die Entscheidung des höchsten Gerichts stellt somit eine Niederlage für die damalige Regierung dar.

Das Sozialhilfegesetz wurde im Mai 2019 unter der türkis-blauen Regierung reformiert. Der Verfassungsgerichtshof hat nun einige Bestimmungen aus dem Gesetz aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit aufgehoben, insbesondere bezüglich Sachleistungen. Dies betrifft auch das Wiener Mindestsicherungsgesetz.

Das wird sich jetzt ändern, denn wie der VfGH in seiner Aussendung schreibt, sei es „nicht gerechtfertigt und widerspricht daher dem Gleichheitsgrundsatz, dass diese Zusatzleistungen ausnahmslos als Sachleistungen gewährt werden dürfen“.

Bei der Novellierung der Sozialhilfe wurden Höchstgrenzen für Leistungen festgelegt. Wenn diese überschritten werden, können die Länder nur Sachleistungen anbieten, um Härtefälle zu vermeiden.

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Mindestsicherungsgesetz in Wien auch betroffen

Die Mietbeihilfe dürfe als Geldleistung ausgezahlt werden: „Da der Zwang zur Sachleistung im SH-GG verfassungswidrig ist, darf die Mietbeihilfe als Geldleistung ausgezahlt werden.“ Einige Sozialhilfe– und Mindestsicherungsbezieher dürfen sich also wohl bald über ein kleines Plus am Konto freuen.

Reaktionen unterschiedlich

„Besonders in Zeiten von Rekordinflation und steigenden Mieten hat das bisherige Vorgehen die Situation von Menschen, die Sozialhilfe beziehen, zusätzlich verschärft“, so Caritas-Präsident Michael Landau. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch kritisiert das Gesetz.

„Ein Gesetz, das Armut organisiert, statt Armut zu verhindern, ist insgesamt ein Problem. Seit Bestehen dieses Gesetzes hebt der VfGH eine Bestimmung nach der anderen auf. Es wird Zeit, dass wir dieses Gesetz in dieser Form endgültig kübeln“, sagt Muchitsch.