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Tödliche Behandlungsfehler

Spital: Baby mit heißem Wasser verbrüht

(FOTO: iStock/ DA4554)

Die Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft (WPPA) unterstützt Patienten und deren Angehörige bei der Aufklärung vermuteter medizinischer oder pflegerischer Behandlungsfehler sowie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der Tätigkeitsbericht 2022, der zahlreiche schwere Fehler in Spitälern und im niedergelassenen Bereich auflistet, zeigt erschreckende Fälle, bei denen viele tödlich endeten. Insgesamt gab es 9.691 Anfragen, wovon 2.973 zu Akten wurden.

Besonders betroffen waren städtische Krankenanstalten, darunter 229 Fälle im AKH, 104 in der Klinik Donaustadt und 94 in der Klinik Floridsdorf. Die am meisten betroffenen Abteilungen waren Orthopädie/Traumatologie, Chirurgie und Innere Medizin. Im vergangenen Jahr wurden in 244 Schadensfällen finanzielle Entschädigungen in Höhe von insgesamt 2.296.761,21 Euro ausgehandelt. In 82 Fällen wurden zudem finanzielle Entschädigungen von insgesamt 1.119.136,30 Euro aus dem Patientenentschädigungsfonds zugesprochen.

Dialyse-Patientin verstorben & Baby verbrüht

Einer der tragischen Fälle im Tätigkeitsbericht ist der Tod einer Dialyse-Patientin, die verblutete, weil ein Schlauch nicht richtig angeschlossen war. Ein weiterer Fall betrifft ein 22 Tage altes Baby, das von einer Pflegeassistentin im Spital gebadet wurde. Aufgrund eines multiresistenten Keimes trug die Assistentin Handschuhe und kontrollierte die Wassertemperatur nicht, die nach dem Baden 48 Grad betrug. Das Neugeborene erlitt schwere Verbrühungen an Oberschenkeln, Gesäß, Genitalbereich und Bauch.

Ein weiterer Fall zeigt eine 36-jährige Patientin, die mit einjähriger Verspätung die Diagnose eines Schilddrüsenkarzinoms erhielt. Obwohl im Rahmen einer Gesundenuntersuchung ein Knoten in der Schilddrüse entdeckt wurde, wurde der Calcitonin-Wert nicht erhoben. Erst ein Jahr später wurde das Karzinom samt bereits gebildeter Metastasen entdeckt. Die konkreten Folgen der Diagnoseverzögerung konnten nicht genau ermittelt werden, es gab jedoch eine finanzielle Einigung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung.

In einem weiteren Fall erhielt eine 63-jährige Patientin in einem städtischen Spital irrtümlich ein Chemotherapie-Medikament, das für ihre Bettnachbarin bestimmt war. Die Frau litt anschließend unter Nebenwirkungen wie starken Knochen-, Muskel- und Gelenksschmerzen sowie vorübergehendem Haarausfall. Eine 46-jährige Patientin hatte ein monatelanges Martyrium zu erleiden, als sie sich per Laparoskopie Zysten entfernen ließ. Erst am dritten Tag nach der OP wurden ihre starken Bauchschmerzen untersucht, woraufhin sich eine Sepsis und Bauchfellentzündung herausstellte. Laut WPPA war eine Perforation des Dickdarms dafür verantwortlich, die jedoch nicht vom Operateur verursacht wurde. Die Patientin musste sofort operiert werden und erhielt einen künstlichen Darmausgang. Insgesamt musste sie elf Folgeeingriffe über sich ergehen lassen und erhielt ein Tracheostoma. Erst nach sechs Monaten konnten der künstliche Darmausgang und das Tracheostoma entfernt werden.