Am Mittwoch wurde vor dem Landesgericht in St. Pölten ein schwieriger Fall verhandelt. Eine an Logorrhoe leidende Frau drohte zwei Männern mit dem Tod.
Eine 67-jährige Serbin aus Niederösterreich musste während des Prozesses mehrfach des Gerichtssaales verwiesen werden. Immer wieder versuchte die Angeklagte Mitleid bei den Richtern zu erhaschen: „Ich bin ja schon über 70“, soll sie mehrfach wiederholt haben.
Der älteren Dame wurde vorgeworfen, ihren Nachbarn mit „Ich stech‘ dich ab“ und „Ich werde dich erschießen“ gedroht haben. Ebenso soll sie einem der Opfer eine Waschschüssel nachgeworfen und auf ihn mit einer Handsäge losgegangen sein.
„Sprechdurchfall“ diagnostiziert
Der Richter zitierte aus dem Gutachten und erklärte der Angeklagten: „Sie leiden an Logorrhoe, zu Deutsch an krankhafter Geschwätzigkeit, umgangssprachlich auch unter Sprechdurchfall bekannt.“
Wegen gefährlicher Drohung wurde die mehrfach vorbestrafte Frau zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Da ihr die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wurde, konnte die 67-Jährige nach Hause gehen.
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