Neue Hürde für Steuerzahler: Ab Herbst 2025 wird der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit doppelter Absicherung möglich sein. Die Folgen betreffen Millionen Nutzer.
Ab 1. Oktober 2025 müssen alle Nutzerinnen und Nutzer von FinanzOnline zwingend eine 2-Faktor-Authentifizierung verwenden. Die bisherige Anmeldung nur mit Passwort wird dann nicht mehr ausreichen. Stattdessen wird ein zusätzlicher Sicherheitsschritt erforderlich, wobei die ID Austria-App des Finanzministeriums als eine der möglichen Authentifizierungsmethoden gilt.
Die Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen hat einen triftigen Hintergrund. FinanzOnline enthält äußerst schützenswerte Informationen – von persönlichen Daten über Einkommensnachweise bis hin zu Informationen über eventuelle Behinderungen. Diana Jusic, Steuerexpertin der Arbeiterkammer Kärnten, erläutert, dass ein einfaches Passwort heutzutage keinen ausreichenden Schutz mehr für diese sensiblen Daten bietet.
⇢ Vorsicht, neue Datenfalle: Finanzamt schlägt Alarm!
Eingeschränkte Beratung
Die Arbeiterkammer Kärnten macht auf die Konsequenzen aufmerksam: „Auch unsere Expertinnen und Experten können beim Steuerausgleich nur unterstützen, wenn die 2-Faktor-Authentifizierung eingerichtet ist.“ Die Kammer fungiert seit Jahrzehnten als verlässliche und kostenfreie Anlaufstelle für unkomplizierte Steuerausgleiche. AK-Präsident Günther Goach betont: „Unsere Arbeit, die maßgeblich zur finanziellen Entlastung der Haushalte beiträgt, wird durch die Umstellung massiv behindert.“ Wenn sich unsere Mitglieder nun zur Erledigung ihrer Arbeitnehmerveranlagung an uns wenden und nicht über die ID Austria verfügen bzw. die 2-Faktor-Authentifizierung nicht abgeschlossen haben, sind uns die Hände gebunden. Wir können den Menschen nicht mehr rasch und unbürokratisch helfen.
Der reibungsloseste Weg zur Umstellung führt über die ID Austria. Wer diese digitale Identität bereits nutzt, kann sich auch nach der Systemänderung problemlos anmelden. Die Expertin empfiehlt eine frühzeitige Registrierung: „Ich rate allen zur rechtzeitigen Registrierung der ID Austria.“ Wer bis Oktober wartet, könnte Probleme bei der Terminvergabe der Registrierungsbehörden zur Einrichtung für die Vollfunktion der ID Austria bekommen. Sie unterstreicht zudem: „Ohne eine vorab eingerichtete 2-Faktor-Authentifizierung, ist auch unsere gewohnte Beratung im Steuerservice nicht mehr möglich, was einen immensen Einfluss auf unsere jährlichen Steuerspartage haben wird.“
Registrierungsprozess
Die Arbeiterkammer hat Beratungsaufgaben übernommen, die von den Finanzämtern seit Jahren nicht mehr angeboten werden. Die automatische Arbeitnehmerveranlagung deckt bei weitem nicht alle Bedürfnisse der Hilfesuchenden in Steuerangelegenheiten ab. In den letzten fünf Jahren konnte die Arbeiterkammer Kärnten durch ihren kostenlosen Steuerservice rund 150.000 Personen beraten und ihnen etwa 53 Millionen Euro an zu viel entrichteten Steuern zurückholen.
Die Registrierung für ID Austria erfolgt in zwei Schritten: Zunächst eine Online-Vorregistrierung unter www.bmf.gv.at/ida, gefolgt von einem persönlichen Termin bei einer der zuständigen Stellen wie Gemeindeamt, Passamt, Finanzamt, Bezirkshauptmannschaften oder Landespolizeidirektionen. Zum Termin muss ein Ausweis mitgebracht werden.
Alternativ zur ID Austria können Nutzer auch eine Authenticator-App verwenden. Die verfügbaren Optionen umfassen Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Apple Passwörter oder WinAuth. Diese TOTP-2-Faktor-Authentifizierung (zeitbasierte Einmalpasswörter) generiert sechsstellige Codes und ist auch für Desktop-Computer verfügbar.
Bei Verlust oder Wechsel des Smartphones kann die Wiederherstellung mittels eines bei der Einrichtung generierten Codes erfolgen. Ist dieser Wiederherstellungscode nicht verfügbar, muss über die FinanzOnline-Loginseite mit entsprechendem Identitätsnachweis ein Zurücksetzen des Zugangs beantragt werden.