Betrüger nutzen gefälschte Finanzamt-Mails, um an sensible Daten zu gelangen. Das Bundesministerium für Finanzen schlägt Alarm und warnt vor den dreisten Maschen.
Immer wieder flattern betrügerische Nachrichten in die E-Mail-Postfächer österreichischer Bürger. Mal handelt es sich um angebliche Pfändungsankündigungen, mal um gefälschte Prüfungsprotokolle – stets mit dem Ziel, durch erfundene Bedrohungsszenarien an sensible Daten oder Geld zu gelangen. Das Bundesministerium für Finanzen registriert seit Monaten eine Zunahme solcher Betrugsversuche und hat nun erneut eine Warnung herausgegeben. „BMF warnt vor betrügerischen E-Mail-Nachrichten. Mit Hilfe von gefälschten E-Mail-Nachrichten im Namen des Finanzamts versuchen Internetbetrüger an persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen“, lautet die aktuelle Mitteilung.
⇢ Betrügerische Finanzamt-Mails rauben Österreichern ihr Erspartes
In seiner Aussendung unterstreicht das Ministerium nachdrücklich, dass es sich bei diesen Varianten ausnahmslos um Betrugsversuche handelt. Wichtig zu wissen: Offizielle Informationen des BMF werden ausschließlich als Bescheide verschickt – entweder auf dem klassischen Postweg oder direkt in die FinanzOnline-Databox. „Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf“, heißt es weiter.
Gefälschte Prüfungsprotokolle
Eine weitere Betrugsmasche, vor der das Ministerium bereits seit mehreren Wochen warnt, betrifft angebliche Betriebsprüfungen. Dabei erhalten Empfänger E-Mails mit dem Hinweis auf eine vermeintlich bevorstehende Prüfung im Jahr 2024, die am 15. September 2025 beginnen soll. Die Nachricht enthält ein angebliches „elektronisches Protokoll“ im Anhang. Das BMF stellt unmissverständlich klar: „Das angehängte Protokoll ist auf keinen Fall zu öffnen, da es auf eine gefälschte Phishing-Webseite (Datendiebstahl-Seite) weiterleitet und Schadsoftware enthält.“
Dreiste Geldforderungen
Besonders dreist ist eine aktuell kursierende Fälschung, bei der ein konkreter Betrag von 1.627,03 Euro eingefordert wird. Die Betrüger drohen säumigen Zahlern mit dem Erscheinen eines Gerichtsvollziehers am 15. September 2025 und einer „vorläufigen Pfändung des Hausrats“. Um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen, werden detaillierte Angaben wie Rechnungsnummer, Zahlungsreferenz und ein exakter Geldbetrag genannt.
Tatsächlich verfolgen die Kriminellen damit nur ein Ziel: durch Angst und Druck die Empfänger zu unbedachten Handlungen zu bewegen.
So erkennt man die Fälschungen
Behörden können täuschend echt gestaltete Phishing-Mails mittlerweile an mehreren charakteristischen Merkmalen identifizieren. Authentische Nachrichten des Finanzministeriums stammen ausschließlich von offiziellen Domains wie bmf.gv.at. Die betrügerischen E-Mails hingegen enthalten meist keine persönliche Anrede, weisen oft Rechtschreibfehler auf und fordern zur Angabe von Bankdaten oder Passwörtern auf. Das Finanzministerium empfiehlt eindringlich, solche Nachrichten sofort zu löschen und keinesfalls auf Links oder Anhänge zu klicken.