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Horror

Taxler soll 16-Jährige auf Parkplatz missbraucht haben!

Taxler soll 16-Jährige auf Parkplatz missbraucht haben!
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Während eines Krankentransports soll ein vorbestrafter Taxifahrer eine beeinträchtigte 16-Jährige missbraucht haben. Nun drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Ein 64-jähriger Taxifahrer musste sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch wegen schwerwiegender Vorwürfe verantworten. Der Mann soll im September 2024 eine damals 16-jährige Jugendliche mit psychischer Beeinträchtigung während eines Krankentransports missbraucht haben. Laut Neue Vorarlberger Zeitung lenkte der Beschuldigte sein Fahrzeug während der Fahrt von einer Schule für beeinträchtigte Jugendliche im Bezirk Bludenz auf einen abgelegenen Parkplatz. Dort kam es zum mutmaßlichen Übergriff.

Anschließend soll der Fahrer dem Mädchen mit dem Tod gedroht haben, falls sie den Vorfall melde. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person und versuchter Nötigung an. Da das Opfer nach dem Vorfall unter Anpassungsstörung, Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen litt, fordert die Anklagebehörde einen erhöhten Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Haft.

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Im österreichischen Strafrecht ist für sexuellen Missbrauch an psychisch beeinträchtigten Personen gemäß § 205a StGB ein erhöhter Strafrahmen vorgesehen. Dieser kann bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen, wenn das Opfer durch die Tat eine schwere psychische Störung erleidet und der Täter die Beeinträchtigung erkennen konnte oder musste. Das Landesgericht Feldkirch ist für Strafverfahren dieser Art zuständig, da es sich um ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von mehr als fünf Jahren handelt.

Widersprüchliche Aussagen

Das mittlerweile 17-jährige Opfer gab bei Polizei und Gericht an, mehrfach vergeblich Nein gesagt zu haben. Einen Tag nach dem Vorfall vertraute sie sich einer Betreuungsperson an. Der Staatsanwalt betonte, dass das Mädchen seit ihrer Geburt psychisch beeinträchtigt sei und unter einer mittel- bis höhergradigen Intelligenzminderung leide.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe in vollem Umfang. Er behauptete, die Beeinträchtigung nicht erkannt zu haben und sprach stattdessen von Annäherungsversuchen seitens der Jugendlichen. Sexuelle Handlungen habe er abgebrochen, sobald sie Widerspruch geäußert habe. Eine Todesdrohung stritt er ab. Bemerkenswert ist die Vorgeschichte des Beschuldigten: Er weist bereits 14 Vorstrafen auf und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

📍 Ort des Geschehens

Vertagte Verhandlung

Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch endete am Mittwoch ohne Urteil. Das Gericht entschied, die Verhandlung zu vertagen, um ein psychiatrisches Gutachten zur psychischen Beeinträchtigung des Opfers einzuholen. Dieses soll Aufschluss darüber geben, wie ausgeprägt die Beeinträchtigung tatsächlich ist und ob diese für den Angeklagten erkennbar gewesen sein müsste.

Die Verhandlung wird fortgesetzt, sobald das angeforderte Gutachten vorliegt.

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KO KOSMO-Redaktion
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