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Steuerfreier Zuschuss: So bekommt ihr 1.000 Euro extra

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(FOTO: iStock)

Auch in diesem Jahr besteht erneut die Möglichkeit, Prämien von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen. Die Voraussetzungen für den Erhalt haben sich jedoch geändert. Alle Einzelheiten dazu werden erklärt.

Für die Auszahlung von Prämien und Boni gelten jedoch neue Regelungen und Voraussetzungen. Wer anspruchsberechtigt ist und diese Beträge erhalten kann, wird hier erläutert.

Teuerungsprämie

Die Teuerungsprämie wurde bereits 2022 als Entlastung für Arbeitnehmer in Österreich eingeführt und ermöglicht es Arbeitgebern, einen Bonus von bis zu 3.000 Euro pro Beschäftigtem steuer- und abgabenfrei auszuzahlen.

Seit dem Jahr 2024 gelten jedoch neue Regelungen: Die Teuerungsprämie kann zwar weiterhin steuer- und abgabenfrei in Höhe von maximal 3.000 Euro ausgezahlt werden, jedoch nicht mehr freiwillig, sondern nur noch im Rahmen von lohngestaltenden Maßnahmen. Das bedeutet, dass die Auszahlung im Rahmen des Kollektivvertrags geregelt bzw. darin festgeschrieben sein muss.

Hintergrund ist, dass sie somit Teil der KV-Verhandlungen für das laufende Jahr ist und als Einmalzahlung als Ausgleich für geringere Lohnabschlüsse dienen kann, die unterhalb der Inflationsrate liegen. Die Freiwilligkeit zur Auszahlung galt somit nur in den Jahren 2022 und 2023.

Die neue Freiwilligenpauschale wurde für das laufende Jahr im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes neu eingeführt. Sie steht allen Helferinnen und Helfern sowie Freiwilligen von gemeinnützigen Vereinen zu und beträgt bis zu 1.000 Euro bzw. sogar bis zu 3.000 Euro bei bestimmten Tätigkeiten im Sozialdienst oder als Ausbilderin.

Für den Bezug der Pauschale gelten Tageshöchsätze, die eingehalten werden müssen. Sie liegen bei bis zu 30 Euro pro Tag oder eben 1.000 Euro pro Jahr für freiwillige Helferinnen und Helfer eines Vereins. Bei Tätigkeiten im Sozialdienst oder als Ausbilderin liegen sie bei 50 Euro pro Tag.

Weitere Zuschüsse Ende März

Weitere Zuschüsse und Einmalzahlungen, wie beispielsweise der Schulbonus von 300 Euro oder der Heizkostenzuschuss in Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich, werden nur noch im März gewährt. Die Antragsfrist endet bereits in wenigen Tagen.