Steuern sparen ist nur etwas für Reiche? Mit den AK Tipps gibt’s auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geld zurück vom Finanzamt.
In den meisten Fällen ist die Arbeitnehmer:innenveranlagung in einer halben Stunde erledigt: Entweder über Finanzonline oder klassisch die Papierformulare ausfüllen. AK Steuerrechtsexpertin Dominique Feigl: „Leider schreckt das Wort “Steuer” immer noch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Doch wer die Arbeitnehmer:innenveranlagung einmal gemacht hat wundert sich, warum er es immer vor sich hergeschoben hat.”
Die wichtigsten Punkte sind:
- Familienbonus: Wenn Sie Kinder haben, kreuzen Sie den Familienbonus Plus an.
- Wechselndes Einkommen: Wenn Sie schwankende Bezüge hatten, brauchen Sie nur Name, Anschrift, Kontonummer und die Anzahl der Arbeitsstellen angeben. Die zu viel bezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzamt automatisch berechnet und Ihnen zurücküberwiesen.
- Wenig verdient? Wenn Sie so wenig verdient haben, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlt haben, bekommen Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als “Negativsteuer” zurück.
- Werbungskosten für den Beruf: Wenn Sie Kosten im Zusammenhang mit dem Beruf hatten, wie Ausbildungskosten oder Arbeitsmittel, tragen Sie die als Werbungskosten ein. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es ein Pauschale.
- Krankheit: Wenn Sie hohe Krankheitskosten hatten, tragen Sie diese bei “außergewöhnliche Belastungen” ein.
- Start Mitte März: Viele stehen im Jänner in den Startlöchern. Aber Sie müssen Ihrer Lohnverrechnung in der Firma noch ein bisschen Zeit geben, bevor Sie loslegen können. Auch das AMS und die ÖGK schicken dem Finanzamt Meldungen über Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. – alle auszahlenden Stellen haben bis 28.02. Zeit diese Meldungen zu übermitteln. Ist der Steuerakt unvollständig stimmt die Vorberechnung nicht. Ganz sicher alles da ist spätestens Mitte März. Wenn Sie Finanzonline nutzen, können Sie in Ihrem Steuerakt sehen, ob schon alle Jahreslohnzettel vorhanden sind. Dann können Sie loslegen. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um alles vorzubereiten.
Noch Fragen? Die AK Steuertipps im Internet sind topaktuell. Dazu gibt es Video-Tutorials und Webinare. So holen Sie sich Ihr Geld zurück!

„Wer die Arbeitnehmer:innenveranlagung einmal gemacht hat wundert sich, warum er es immer vor sich hergeschoben hat“,
– AK Steuerexpertin
Dominique Feigl
FOTO: AK/Dominique Feigl
Nicht alles geht automatisch!
Seit zehn Jahren gibt es auch die Möglichkeit der automatischen Arbeitnehmerinnenveranlagung: Berücksichtigt werden dabei
Kirchenbeiträge, Spenden, Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie seit 2022 Öko-Sonderausgaben und das Telearbeits-Pauschale.
Selbst geltend machen müssen Sie Werbungskosten, z.B. für Weiterbildung, eine Betriebsratsumlage, außergewöhnliche
Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag,
den Unterhaltsabsetzbetrag sowie den Familienbonus Plus oder Kindermehrbetrag.
Gut zu wissen: Auch wenn bereits eine automatische Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ist,
haben Sie noch immer 5 Jahre Zeit, zusätzliche Frei- und
Absetzbeträge über einen eigenen Antrag geltend zu machen.
Gratis AK Webinare
In der AK Webinarreihe „Steuerrecht kompakt“ informieren AK Expert:innen über MS Teams live über steuerrechtliche Fragen. Die nächsten drei Termine:
- Donnerstag, 19 März, „Pendlerpauschale und Steuer“
- Donnerstag, 9. April, 17 Uhr, „Familie und Steuer“
- Donnerstag, 23. April, 17 Uhr, „Arbeitnehmer:innenveranlagung“
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