Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Netzreform

Strom-Umbau ab 2027: Wer zu viel gleichzeitig zieht, zahlt drauf

Strom-Umbau ab 2027: Wer zu viel gleichzeitig zieht, zahlt drauf
FOTO: iStock
4 Min. Lesezeit |

Gleich viel Strom verbrauchen und trotzdem unterschiedliche Netzkosten zahlen: Das wird mit Österreichs neuer Tarifstruktur wichtiger. Wer besonders aufpassen sollte, wann die Umstellung kommt und was Haushalte jetzt sinnvoll prüfen können.

Das Elektroauto lädt, die Wärmepumpe läuft und in der Küche wird gekocht. Entscheidend für die Stromrechnung war bei Haushalten bisher vor allem die insgesamt verbrauchte Strommenge. Künftig bekommt eine weitere Frage mehr Gewicht: Wie viel Leistung wird gleichzeitig aus dem Netz bezogen?

Die am 12. Oktober 2026 kundgemachte Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung schafft dafür neue Regeln. Die Reform startet grundsätzlich 2027. Haushalte werden allerdings nicht überall gleichzeitig auf die neue leistungsabhängige Berechnung umgestellt.

Der Zeitplan

Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe hängt der Einführungstermin vom jeweiligen Netzgebiet ab. Der mögliche Zeitraum reicht vom 1. Jänner 2027 bis zum 1. Juli 2028. Als Standardtermin ist der 1. Dezember 2027 vorgesehen, sofern kein anderer Termin begründet festgelegt wird.

Bis 11. November 2026 müssen die Netzbetreiber ihren vorgesehenen Umstellungstermin melden. Die konkreten Tarife sollen Mitte Dezember veröffentlicht werden. Erst dann lässt sich belastbar berechnen, welche Haushalte wie viel bezahlen.

Die Viertelstunde

Strommenge und Leistung sind unterschiedliche Größen: Kilowattstunden beschreiben den Verbrauch, Kilowatt die beanspruchte Leistung. Für den neuen Leistungspreis wird der höchste durchschnittliche Leistungswert innerhalb einer Viertelstunde eines Monats relevant.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Gerät mit zwei Kilowatt Leistung läuft fünf Minuten und ist die restlichen zehn Minuten ausgeschaltet. Über diese Viertelstunde ergibt das durchschnittlich rund 0,67 Kilowatt. Läuft es durchgehend, sind es zwei Kilowatt. Andere gleichzeitig laufende Geräte kommen hinzu.

Ein kurzer Einschaltmoment bestimmt deshalb nicht automatisch den Monatswert. Wichtiger ist, welche Leistung über das Messintervall tatsächlich beansprucht wird.

Gleiche Strommenge

Anschaulich wird der Unterschied beim Elektroauto: Zwölf Kilowattstunden lassen sich rechnerisch in einer Stunde mit zwölf Kilowatt oder in vier Stunden mit drei Kilowatt laden. Die Strommenge bleibt gleich, die Leistung unterscheidet sich deutlich. Ladeverluste sind in diesem vereinfachten Beispiel nicht berücksichtigt.

Wer ausreichend Standzeit hat, könnte durch langsameres Laden seine Spitze reduzieren. Wie viel Geld das bringt, hängt vom künftigen Tarif und den übrigen Verbrauchern im Haushalt ab.

Wer betroffen ist

Besonders relevant wird die Umstellung für Haushalte mit eigener Wallbox, Wärmepumpe oder anderen leistungsstarken Anlagen. Für Wohnungen mit gewöhnlicher Nutzung von Kühlschrank, Herd, Waschmaschine und Geschirrspüler werden dagegen eher geringe Auswirkungen beziehungsweise mögliche Ersparnisse erwartet.

Eine allgemeine Warnung vor gleichzeitigem Kochen und Waschen lässt sich daraus nicht ableiten. Auch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe bedeutet nicht automatisch höhere Netzkosten: Entscheidend sind Nutzung und Tarif.

Günstigere Stunden

Zusätzlich gibt es zeitabhängige Vergünstigungen beim Netz-Arbeitspreis. Das Sommerfenster liegt von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr. Ein neues Winterfenster ist von Oktober bis März zwischen 23 und 5 Uhr vorgesehen und soll erstmals im Oktober 2027 starten. Dafür müssen entsprechend nutzbare Viertelstundenwerte des Smart Meters vorliegen.

Wichtig: Ein günstigeres Zeitfenster senkt nicht automatisch die persönliche Leistungsspitze. Wer darin sämtliche großen Verbraucher gleichzeitig startet, kann weiterhin eine hohe Spitze verursachen. Zeitversetzter Betrieb kann deshalb zusätzlich sinnvoll sein.

Jetzt prüfen

Haushalte sollten zunächst ihren Netzbetreiber und dessen Umstellungstermin feststellen. Bei größeren elektrischen Verbrauchern lohnt sich außerdem ein Blick auf verfügbare Verbrauchsdaten im Kundenportal. Wallbox-Einstellungen können überprüft werden; Änderungen am Betrieb einer Wärmepumpe sollten mit einem Fachbetrieb abgestimmt werden.

Die Reform betrifft die Netzentgelte als Bestandteil der Stromrechnung. Vergünstigungen beim Netz-Arbeitspreis sind daher keine gleich hohe Ermäßigung auf die gesamte Rechnung.

Für die Anschaffung eines Speichers oder neuer Steuerungstechnik reicht die Reform allein als Kaufargument noch nicht aus. Dafür braucht es eine individuelle Rechnung mit den endgültigen Tarifen. Strom zu sparen bleibt sinnvoll – künftig kann zusätzlich wichtig werden, große Stromverbraucher zeitlich besser zu verteilen.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen