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REGIERUNGSBESCHLUSS

„Systemrelevant“: Waffen-Geschäfte bleiben während Lockdown offen

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(FOTO: iStock)

Waffenläden wurden als „systemrelevant“ eingestuft und dürfen daher auch während des Lockdowns offen haben. Sinnvoll oder nicht nachvollziehbar? Die Meinungen sind gespalten.

Mit dem heutigen Dienstag tritt der zweite Lockdown in Kraft. Damit gelten nicht nur Ausgangssperren, auch der Handel hat zu. Ausgenommen sind systemrelevante Geschäfte wie der Lebensmittelhandel, Trafiken, Tankstellen, Apotheken, Drogeriemärkte und – Waffenläden.

Wie die Tiroler Wirtschaftskammer per Mail informierte, sei „der Waffenhandel bzw. das Waffengewerbe systemrelevant und dürfe auch während des Lockdowns geöffnet haben“. Waffen sowie Munition sollen unter Sicherheits- und Notfallprodukte fallen.

Wo geschossen werden soll bleibt aber unklar, denn das Betreten von Schießanlagen ist untersagt. Auch Waffenführerscheinschulungen dürfen nicht fortgeführt werden. Darüber soll noch eine „rechtliche Klärung“ folgen.

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Die FPÖ kritisiert den Entschluss der Bundesregierung. Der freiheitliche Wiener Gemeinderat Udo Guggenbichler wettert: „Hier sieht man die Planlosigkeit unserer Regierung – Schulen schließen – aber Waffenhändler haben offen! Was bringt es offen zu haben, wenn keiner mehr einkaufen kommt? Die Bundesregierung dürfte sich hier Entschädigungszahlungen ersparen wollen. Zum Leidwesen der Händler!“