Kroatien kämpft gegen eine Tierseuche, die sich trotz aller Maßnahmen weiter ausbreitet – mit drastischen Folgen für die Landwirtschaft.
In Kroatien setzt sich die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest fort. Das kroatische Landwirtschaftsministerium bestätigte mit Stand 20. Juli 2026 insgesamt 94 Ausbrüche in Schweinehaltungsbetrieben. Rund 3.500 Tiere wurden in diesem Zusammenhang bereits getötet. Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar.
Von den 94 dokumentierten Ausbrüchen wurden 49 in der Gespanschaft Osijek-Baranja und 45 in der Gespanschaft Virovitica-Podravina festgestellt. Die Situation im Grenzbereich zwischen beiden Gespanschaften gilt als besonders angespannt. Dass neue Fälle mittlerweile auch in weiter entfernten Gemeinden aufgetreten sind, deutet darauf hin, dass sich das Geschehen nicht mehr auf ein eng begrenztes Gebiet konzentriert.
Wildschweine als Risiko
Parallel dazu wurden 184 Infektionsfälle bei Wildschweinen erfasst – 181 davon in Osijek-Baranja, zwei in Vukovar-Srijem und einer in Virovitica-Podravina. Wildschweine gelten als wesentlicher Faktor bei der langfristigen Ausbreitung des Erregers, da infizierte Tiere weiträumige Gebiete durchstreifen und den Erreger über Blut, Körperflüssigkeiten und Kadaver weitergeben können.
Als Reaktion auf die Seuchenlage wurden in den betroffenen Gespanschaften bereits rund 3.500 Schweine getötet und fachgerecht beseitigt. Das Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Tierhalter, Biosicherheitsvorgaben konsequent umzusetzen. Konkret bedeutet das: Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Stallbereiche sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Wer Kontakt zu Wildschweinen hatte, darf danach nicht unmittelbar Schweineställe betreten. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass Wildtiere keinen Zugang haben. Verdachtsfälle, ungewöhnliche Krankheitszeichen oder plötzlich verendete Tiere sind unverzüglich einem Tierarzt zu melden.
Folgen für Betriebe
Für landwirtschaftliche Betriebe kann bereits ein einziger bestätigter Fall schwerwiegende Folgen haben. Wird das Virus auf einem Hof nachgewiesen, müssen in der Regel sämtliche Schweine des betroffenen Bestandes getötet werden. Darüber hinaus treten Sperrzonen, Transportbeschränkungen und Desinfektionspflichten in Kraft, die auch wirtschaftlich gesunde Betriebe innerhalb der Sperrzone treffen können – etwa dann, wenn Tiere nicht wie geplant transportiert oder zur Schlachtung gebracht werden dürfen.
Für Urlauber besteht kein gesundheitliches Risiko. Dennoch sollten Reisende darauf verzichten, Lebensmittelreste in der Natur zu entsorgen, da kontaminierte Schweinefleischprodukte zur weiteren Verbreitung des Erregers beitragen können.
Tierhalter sowie Personen, die landwirtschaftliche Betriebe aufsuchen, sind verpflichtet, geltende Sperrzonen und veterinärrechtliche Anordnungen zu beachten.