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KOPF KAHL GESCHOREN

Tochter wegen serbischem Freund misshandelt: Frankreich schiebt muslimische Familie nach Bosnien ab

Symbolbilder (FOTOS: iStockphotos)

Vor einigen Monaten sorgte ein Fall aus Frankreich für internationales Aufsehen: Eine bosnisch-muslimischen Familie misshandelte ihre Tochter schwer, weil sie mit einem Serben zusammen war. Nun wurde die Familie aus Frankreich abgeschoben. Die Tochter darf bleiben.

Der Fall der 17-jährigen Bosniakin, die aufgrund einer Beziehung zu einem Serben von ihren Eltern krankenhausreif geprügelt wurde, sorgte für internationale Schlagzeilen (KOSMO berichtete). Frankreich leitete noch im Sommer rechtliche Schritte ein. Am Samstag kam die bosnische Familie mit einem Sonderflug in Begleitung von französischen Polizisten in Sarajevo an, wie Bosniens Grenzpolizei bestätigte.

„Kein Serbe als Freund erlaubt“
Der Fall hatte sich im August ereignet. Demnach soll die Familie der 17-Jährigen – die „Familie aus der Hölle“, wie bosnische Boulevardmedien sie nennen – empört darüber gewesen sein, dass ihre Tochter mit einem drei Jahre älteren, christlich-orthodoxen Serben zusammen war und diesen offenbar sogar heiraten wollte.

Die Situation innerhalb der bosniakischen Familie eskalierte, als sie und ihr Partner zusammen die zukünftigen Schwiegereltern kennenlernen wollten. Eine Liebesbeziehung zu einem Christen sei für die muslimischen Eltern keine Option. Zur „Strafe“ zerrten ihre Eltern die Frau in ein Zimmer und prügelten auf sie ein. Danach nahmen sie eine Haarschneidemaschine und scherten ihren Kopf kahl.

Die Eltern sowie der Onkel und die Tante des Opfers wurden verhaftet und es wurde Anzeige erstattet. Für dieses „inakzeptable Verhalten“ wurde die 2017 nach Frankreich gekommene Familie – genauer gesagt die beiden Eltern, sowie deren andere Kinder – nun des Landes verwiesen. Das berichteten bosnische Medien unter Verweis auf eine Stellungnahme des französischen Innenministers Gérald Darmanin.

Die misshandelte 17-Jährige sei in Obhut der Sozialbehörden in Frankreich geblieben und solle als Volljährige eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Zuvor wurden die Eltern vor Gericht wegen Misshandlung schuldig gesprochen und zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch ist es ihnen für fünf Jahre verboten, französischen Boden zu betreten. Vor Gericht hatten die Eltern des Mädchens nicht bestritten, ihrer Tochter eine Glatze geschoren zu haben. Außerdem hatten sie ausgesagt,  ihr „zwei Ohrfeigen“ verpasst zu haben. Das Mädchen hatte dagegen ausgesagt, heftig geschlagen und getreten worden zu sein, da ihre Familie nicht gewollt habe, dass sie einen nicht-muslimischen Mann heirate. Gerichtsmedizinische Untersuchungen hatten bei dem Opfer einen Rippenbruch und zahlreiche Hämatome festgestellt.