Ein Jahr nach dem Erfrierungstod einer 33-jährigen Alpinistin am Großglockner muss sich ihr Begleiter vor Gericht verantworten. Die Bergsteigerin wurde am 19. Jänner 2025 unterhalb des Gipfels tot aufgefunden, nachdem sie am Vortag mit ihrem 36-jährigen Freund zur Besteigung des höchsten Berges Österreichs aufgebrochen war.
Der als erfahrener Alpinist geltende Mann steht nun am 19. Februar vor dem Strafgericht Innsbruck. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte grob fahrlässig, indem er seine angeblich unerfahrene Partnerin bei herausfordernden Winterbedingungen über den Stüdlgrat führte. Zudem wird ihm vorgeworfen, den Aufstieg mit zweistündiger Verspätung begonnen zu haben und trotz gefährlicher Wetterbedingungen nicht rechtzeitig umgekehrt zu sein.
Bei Windgeschwindigkeiten von 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad – gefühlt minus 20 Grad – hätte er spätestens am sogenannten „Frühstücksplatzl“ den Rückweg antreten müssen.
Widersprüchliche Aussagen
Die Verteidigung, der Angeklagte sowie die Angehörigen der Verstorbenen bestreiten hingegen deren mangelnde Bergerfahrung. Zudem werfen die Ermittlungen Fragen auf: Während der Mann offenbar ohne Not-Biwak unterwegs war, fanden die Einsatzkräfte im Rucksack der Toten sowohl einen unbenutzten Biwaksack als auch eine Rettungsdecke aus Aluminium.
Rätselhaft bleibt auch, warum weder der Beschuldigte noch das spätere Opfer dem gegen 22:30 Uhr zur Rettung eingesetzten Hubschrauber Notsignale gaben – ein Umstand, den die Staatsanwaltschaft dem 36-Jährigen anlastet. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Frau noch lebend geborgen werden können.
Ungeklärte Notrufe
Widersprüchliche Angaben gibt es zudem bezüglich der Notrufe. Der Angeklagte behauptet, bereits um 0:35 Uhr Hilfe angefordert zu haben, während die Polizei den Eingang des Anrufs erst um 3:30 Uhr verzeichnet – deutlich nachdem der Mann seine Begleiterin allein am Berg zurückgelassen hatte.
Der Prozess soll nun die genauen Geschehnisse am Berg rekonstruieren und klären, inwieweit der angeklagte Bergsteiger für den Tod seiner Begleiterin verantwortlich ist.