Am Großglockner ließ er seine erschöpfte Partnerin zurück – sie erfror im Schnee. Nun drohen dem Bergsteiger bis zu drei Jahre Haft.
Nach dem Tod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Großglockner muss sich ihr Begleiter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck gab am Mittwoch bekannt, dass der 36-jährige Alpinist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt wurde. Der Prozess ist für den 19. Februar am Landesgericht Innsbruck angesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Tödliche Bergtour
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte seine Partnerin während der gemeinsamen Bergtour in einem hilflosen Zustand zurückgelassen haben. Etwa 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes habe er die Frau, die bereits entkräftet, unterkühlt und desorientiert war, ohne ausreichenden Schutz zurückgelassen.
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Die 33-Jährige erlag im Jänner den extremen Wetterbedingungen und erfror während der Bergtour.