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3G-REGELUNG

Trotz Impfpflicht: Diese Berufsgruppe darf auch ungeimpft arbeiten

(FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Seit 5. Februar gilt österreichweit die Impfpflicht. Für eine bestimmte Berufsgruppe gilt am Arbeitsplatz aber trotzdem auch weiterhin 3G…

Trotz viel Kritik ist die Impfpflicht am vergangenen Samstag offiziell in Kraft getreten. Zwar wird in „Phase 1“ bis Mitte März noch nicht gestraft, jedoch soll ab „Phase 2“ (Start 16. März) auch im Rahmen von Polizeikontrollen die Nichteinhaltung der Impfpflicht gestraft werden. Strafmaß sind 600 Euro bis hin zu 3.600 Euro. Doch wie soll die Handhabung bei Beamten und Lehrern aussehen?

Lehrer mit 3G im Klassenzimmer
Die Impfquote im Bereich Lehrpersonal lag mit Ende 2021 bei 85 Prozent, also überdurchschnittlich hoch im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Dennoch gibt es auch hier noch ungeimpfte Lehrkörper. Diese müssten ab 16. März strafen bezahlen. Aber ist das so? Aus dem Bildungsministerium heißt es dazu: Für Lehrpersonal gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Rest der Bevölkerung, sprich: Auch die Pädagogen dürfen nach der 3G-Regel im Klassenzimmer unterrichten.

Auch nach der Einführung der Impfpflicht gilt nämlich weiterhin 3G am Arbeitsplatz. Dies wird stichprobenartig kontrolliert. Wer keinen 3G-Nachweis erbringen kann, wird bestraft. Allerdings kann hier theoretisch gleichzeitig eine Strafe erfolgen für die Nichteinhaltung der Impfpflicht. Arbeiten gehen darf man aber trotzdem.

Ohne Impfung kein Start bei Polizei
Während also in fast allen Branchen auch nach Einführung der Impfpflicht die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, gibt es aber auch Branchen, die explizit eine Corona-Impfung als Voraussetzung verlangen. So brauchen etwa Bewerber bei der Polizei seit Oktober 2021 die entsprechende Impfung, um aufgenommen werden zu können. Für Beamte, die bereits im Dienst stehenden, werden entsprechende Konzepte bezüglich Impfpflicht derzeit ausgearbeitet und sollen zeitnah präsentiert werden. Die Impfquote in der Exekutive soll bei 90 Prozent liegen.

Homeoffice-Empfehlung
Generell gilt von der Regierung auch weiterhin die Homeoffice-Empfehlung. Wo möglich, soll also von daheim aus gearbeitet werden. Statistiken dazu, wie viele Personen das tatsächlich machen, gibt es aber nicht.

Quellen und Links: