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Gericht "rechtfertigt" Tat

Urteil: Staatsanwalt vergewaltigt Sohn – NULL Tage Haft

(FOTO: X/@Robbenjaeger)
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Ein ehemaliger Staatsanwalt ist in Lübeck wegen sexuellen Missbrauchs seines eigenen Sohnes zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Trotz seiner Behauptung, zur Tatzeit geschlafwandelt zu sein, hat das Gericht seine Schuld festgestellt.

In dem Prozess, der vor etwa zwei Wochen begann, blieb der 52-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen stumm. Während der Ermittlungen jedoch hatte er angegeben, als Schlafwandler und somit im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt zu haben. Dieser Aspekt nahm im Verfahren einen großen Raum ein.

Kind wehrte sich

Die Tat ereignete sich in der Nacht, als der damals achtjährige Junge bei seinem Vater im Ehebett schlief. Die Mutter schlief beim Baby im Nebenzimmer. Nachdem das Kind dadurch geweckt wurde, da ihm sein Vater an den Penis griff, strampelte und schrie das Kind. Doch der Angeklagte ließ sich dadurch nicht abbringen, setzte sich das auf das Kind und missbrauchte es oral.

Am nächsten Morgen konfrontierte die Mutter Philipp M. mit den Vorwürfen seines Sohnes. Er schlug vor seinem Sohn zu sagen, dass Harry Potter ihn verzaubert hätte, was jedoch von seiner Ehefrau abgelehnt wurde. Sie trennte sich von ihm.

Verfahren drei Mal eingestellt

Philipp M. zeigte sich selbst an. Und wusste als Staatsanwalt, dass nur eine Schuldunfähigkeit ihn jetzt noch retten konnte. Er recherchierte im Internet und fand den Begriff „Sexsomnia“. Er behauptete, er habe im Schlaf Sex gehabt und könne sich an nichts erinnern. Diese Verteidigungslinie wurde von seinen Kollegen bei der Staatsanwaltschaft Kiel akzeptiert. Sie stellten das Verfahren gegen ihn ein, und das nicht nur einmal, sondern dreimal. Die Anwälte seiner Frau intervenierten jedoch immer wieder und brachten den Fall schließlich vor Gericht.

Gericht: Missbrauch war „Ventil“ für Angeklagten

Im Prozess wurden Zeugenaussagen gehört, die sowohl die Schlafwandler-These von Philipp M. stützten als auch widerlegten. Trotz dieser widersprüchlichen Beweise kamen die Richter zu dem Schluss, dass er voll schuldfähig sei.

Das Gericht verurteilte Philipp M. wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Tatsache, dass er keine Haftstrafe verbüßen muss, hat jedoch zu Kontroversen geführt. Die Begründung des Gerichts, dass er unter Stress stand und ein „Ventil“ benötigte, wurde von vielen als unzureichend angesehen.

Die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz erklärte: „Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist, weil er beruflich und privat erheblich belastet war. In dieser Situation brauchte er ein Ventil. Der gewaltsame Missbrauch gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.“

Die Entscheidung des Gerichts fiel anders aus als die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatten. Nur die Nebenklage, die den Sohn des Mannes vertrat, sprach sich für eine Verurteilung aus.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Richter werteten das Verbrechen als „minderschweren Fall“, da es sich um eine spontane Tat in einer schwierigen Lebenssituation gehandelt habe. Zudem sei der Fall bereits lange her. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert Philipp M. alles, auch seine Pension.

Dieses Urteil wirft jedoch ernste Fragen auf. Ist es gerecht, dass ein Täter, der sein eigenes Kind schwer sexuell missbraucht hat, lediglich seine Pension verliert, während das Opfer seine Kindheit verloren hat?