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OBERSTES GERICHT

Verfassnungsgerichthof: Ehe für alle ab 1. Jänner 2019

(Foto: iStock)

Das Höchstgericht hat entschieden: Unterschiedliche Regelungen für verschieden-und gleichgeschlechtliche Paare wurden aufgehoben. Eingetragene Partnerschaft gibt es nun auch für verschiedengeschlechtliche Paare.

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„Ehe für alle“ heißt es nun in Österreich. Damit hat der Verfassnungsgerichthof grünes Licht zum Heiraten für gleichgeschlechtliche Paare gegeben. Mit einem Erkenntnis vom 4. Dezember hat das Höchstgericht die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die Homopaaren bisher den Zugang zur Ehe verwehrt hat, wie „Kurier“ berichtet.

Die Begründung des Gerichtshofes lautet, dass man gegen Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes verstoße.Ab dem 1. Jänner 2019 dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

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