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ERLEICHTERUNG

Versicherungsjahre in Österreich und Bosnien: Hürde bei Pensionsantritt beseitigt

links: der Generaldirektor der bosnischen Föderalanstalt für Pensions- und Invalidenversicherung (FZ MIO/PIO), Zijad Krnjić; rechts: Generaldirektor der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Dr. Winfried Pinggera (FOTO: PVA)

Mehr als 18.000 Pensionen werden aus Österreich nach Bosnien-Herzegowina angewiesen. Damit ist Bosnien-Herzegowina hinter Deutschland und Serbien das Land mit der drittgrößten Anzahl von österreichischen Pensionsanweisungen.

Viele der Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher haben sowohl in Österreich, als auch in Bosnien-Herzegowina gearbeitet und dafür Zeiten für den Pensionsanspruch erworben. Um tatsächlich auch aus beiden Ländern eine Pension zu beziehen, musste aber bis jetzt neben den in beiden Ländern gesetzlich geregelten Voraussetzungen eine weitere Hürde überwunden werden.

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Bisher wurden von Seiten der Föderation Bosnien und Herzegowina Pensionsansuchen, bei denen die Personen am Tag der Antragstellung noch beschäftigt waren, automatisch abgelehnt. Eine Pension darf nach bosnischem Recht erst beantragt werden, wenn keine Beschäftigung mehr vorliegt. Da man nach einem negativen Bescheid nochmals einen Antrag stellen muss und ein etwaiger Pensionsbezug erst ab diesem neuen Datum möglich ist, bedeutete das einen oftmals um mehrere Monate verspäteten Antritt der Pension. Und damit den Verlust von Geld für die Pensionistinnen und Pensionisten.

In einem Arbeitsgespräch zwischen dem Generaldirektor der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Dr. Winfried Pinggera, und dem Generaldirektor der bosnischen Föderalanstalt für Pensions- und Invalidenversicherung (FZ MIO/PIO), Zijad Krnjić, Anfang Dezember 2019 konnte nun eine praktikable und unbürokratische Lösung gefunden werden. In Zukunft werden die Pensionsansuchen nicht mehr abgelehnt. Stattdessen wird die bosnische Föderalanstalt abwarten, bis der Nachweis erbracht ist, dass die pensionsansuchende Person tatsächlich nicht mehr beschäftigt ist. Damit kommen die Pensionistinnen und Pensionisten bei Erfüllung aller Voraussetzung früher zu ihrem Geld im Ruhestand.

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