Bäume, Bürger, Bahnausbau: Der Streit um die Wiener Verbindungsbahn landet vor dem Höchstgericht – mit klarem Zwischenergebnis.
Der Verfassungsgerichtshof hat in der Causa rund um die geplante Verbindungsbahn in Wien-Hietzing eine erste Vorentscheidung getroffen: Die beantragten aufschiebenden Wirkungen wurden abgelehnt, wie eine Sprecherin des Höchstgerichts einen Bericht des Portals „Mein Bezirk“ bestätigt. Das Projekt darf damit vorerst weiter realisiert werden.
In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss stützt sich der VfGH auf überwiegende öffentliche Interessen. „Das Projekt leiste einen wesentlichen Beitrag zur Kapazitätssteigerung im öffentlichen Nahverkehr, verbessere die Versorgungssicherheit und unterstütze die Klimaziele durch eine Stärkung des schienengebundenen Verkehrs“, heißt es in dem Artikel. Auch die naturschutzrechtlichen Einwände – darunter die Rodung zahlreicher Bäume sowie mögliche Auswirkungen auf geschützte Tierarten – wurden im Rahmen der Interessenabwägung nicht als hinreichend gewichtig erachtet, um die Bauarbeiten einstweilig zu stoppen.
VfGH-Entscheidung
Als weiteres maßgebliches Argument führte der VfGH den drohenden volkswirtschaftlichen Schaden bei einer neuerlichen Verzögerung an. Die ÖBB hatten auf potenzielle Mehrkosten von rund 100 Millionen Euro sowie auf eine jahrelange Verschiebung des Gesamtvorhabens hingewiesen. Offen bleibt hingegen die eigentliche Hauptsache: Über die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts hat das Höchstgericht noch nicht entschieden.
Das BVwG hatte Anfang des Jahres festgestellt, dass der Ausbau der Verbindungsbahn unter bestimmten Auflagen zulässig ist, und dabei hervorgehoben, dass im Laufe des Verfahrens bereits Projektänderungen vorgenommen sowie zusätzliche Maßnahmen vorgesehen worden seien. Diese Anpassungen seien als ausreichend bewertet worden.
Bürgerinitiative klagt
Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der sogenannten Verbindungsbahn hatte den Verfassungsgerichtshof angerufen und Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zu dem ÖBB-Vorhaben zwischen Wien-Hütteldorf und Wien-Meidling eingebracht. Unter anderem werden umfangreichere Baumrodungen befürchtet, als bislang kommuniziert wurde. Parallel dazu wurden Anträge auf aufschiebende Wirkung gestellt.
Die Initiative „Verbindungsbahn besser“ verwies darauf, dass es neben der „umstrittenen Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke, zu niedrig gemeldeter Zahlen notwendiger Baumfällungen (…) und der fehlenden Wiederherstellung gleichwertiger Bahnquerungen weitere Grundrechtsfragen gebe, die es höchstgerichtlich zu klären gilt“. Aus diesem Grund wandten sich die Mitglieder an den Verfassungsgerichtshof.
Die ÖBB halten ungeachtet dessen an ihrem Zeitplan fest. „Unser Plan ist es, noch heuer, voraussichtlich im Herbst, mit der Attraktivierung der Verbindungsbahn zu starten“, hieß es. Für Fahrgäste bringe das Projekt unter anderem zwei neue sowie eine modernisierte Haltestelle, von denen täglich mehr als 20.000 Personen profitieren würden. Darüber hinaus sollen Anrainerinnen und Anrainer durch Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke sowie durch den Wegfall von Eisenbahnkreuzungen und die damit verbundene Reduktion von Wartezeiten entlastet werden.