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URTEIL

VfGH in Kroatien: Ustaša-Gruß ist nicht verfassungskonform

Foto: YouTube/ Report/ORF2/screenshot

„Der Gruß ‚Za dom spremni‘ (Für die Heimat bereit) ist ein Ustaša-Gruß aus der Zeit des Unabhängigen Staates Kroatien und ist nicht mit unserer Verfassung konform“.

Diese Feststellung kommt nun in einer offiziellen Stellungnahme des kroatischen Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck. Das Timing dieser Stellungnahme ist nicht zufällig: Wie KOSMO bereits diese Woche berichtete, wurde der kroatische Sänger Marko Perković Thompson freigesprochen im Falle, wo er in einem Lied den Gruß verwendet hat. Das Hohe Gericht für Ordnungswidrigkeiten hat ihn in zweiter Instanz letztendlich freigesprochen.

Das führte nicht nur zu großen Diskussionen, sondern auch dazu, dass immer mehr Leute und Organisationen sich an den Verfassungsgerichtshof wandten.

Urteil wird nicht gekippt?
Für das Urteil des Hohen Gerichts für Ordnungswidrigkeiten fühlt sich der Verfassungsgerichtshof aber nicht zuständig, heißt es in den Berichten kroatischer Medien. Dadurch wird diese Feststellung sich wohl nicht auf den Gerichtsprozess gegen den Sänger auswirken.