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DEN HAAG

Völkermord-Verurteilung: Was passiert, wenn Mladić während Berufungsverfahren stirbt?

(FOTO: Screenshot)

Vor drei Jahren wurde der ehemalige Chef der Armee der bosnischen Serben zu lebenslanger Haft verurteilt. Mladić legte Berufung ein und weist alle Vorwürfe vor sich. Ein endgültiges Urteil wird spätestens in neun Monaten erwartet, aber was ist, wenn er davor stirbt?

Im November 2017, 22 Jahre nach dem Krieg in Bosnien-Herzegowina wurde der „Schlächter vom Balkan”, Ratko Mladić, zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde für den Genozid in Srebrenica sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in insgesamt zehn von elf Anklagepunkten schuldig gesprochen (KOSMO berichtete). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mladić ging in Berufung. Doch es ist fraglich, ob er das Berufungsverfahren aufgrund seines Gesundheitszustandes überhaupt miterleben wird. Und, wenn nein, ob er dann überhaupt rechtkräftig verurteilt wäre?

Verzögerungstaktik?
Wie KOSMO berichtete, hatte Ratko Mladić im Vorfeld bereits mehrere Male sein Berufungsverfahren verzögert. Noch vor dem ersten Gerichtstermin hatte seine Verteidigung die Abberufung dreier Richter wegen angeblicher Voreingenommenheit beantragt. Der zweite Termin im März musste ebenfalls verschoben werden, da Mladić am Dickdarm operiert wurde. Der dritte Anhörungstermin wurde aufgrund der Corona-Pandemie vertagt, da Mladić wegen seines Alters und seiner Krankheitsgeschichte zur Risikogruppe zähle, so sein Anwalt. Am 25. August startete das Berufungsverfahren des 77-Jährige schließlich.

Krankenhausaufenthalt abgelehnt
Doch dann brachte die Verteidigung einen Antrag auf Krankenhausaufenthalt Ratko Mladić ein. Die Begründung: Ihr Mandant sei bei schlechter Gesundheit und nicht in der Lage, das Gerichtsverfahren zu verfolgen. Die Berufungskammer für internationale Strafgerichte in Den Haag lehnte diesen Antrag am Donnerstag (3. September) ab. Viele Hinterbliebene fürchten jedoch, dass Mladić das Urteil im Berufungsverfahren nicht erleben werde und somit nicht rechtkräftig verurteilt wäre. Dies könnte fatale Folgen für die Geschichtsaufarbeitung der Jugoslawienkriege haben.

Was passiert, falls Ratko Mladić vor dem endgültigen Urteil stirbt?
Das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wollte die Frage nicht beantworten, ob im Falle des Todes von Ratko Mladić das erstinstanzliche Urteil mit allen daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen rechtskräftig wird. Es wäre aber möglich.

Ein Mitglied des Verteidigungsteams von Ratko Mladić, der Anwalt von Bijeljina, Miodrag Stojanovic, glaubt, dass man sich im Falle eines vorzeitigen Ablebens von Mladić auf den Fall Rasim Delić berufen wird: „Falls General Mladic die Bekanntgabe des Urteils in zweiter Instanz nicht mehr miterlebt, könnte das Urteil in erster Instanz nach seinem Tod rechtskräftig werden“, sagte Stojanovic gegenüber DW.

Urteil aus erster Instanz bleibt rechtskräftig
Vasvija Vidović war Verteidigerin im Prozess vor dem Haager Tribunal gegen den General der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina Rasim Delić. Sie bestätigt auch, dass im Falle des Todes des Angeklagten zum Zeitpunkt des Berufungsverfahrens das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird:

 „Wir hatten bereits die gleiche Situation vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in dem Fall, in dem ich verteidigt habe. Delić starb in der Berufungsphase des Verfahrens. Die Prozesskammer setzte das Verfahren aus, obwohl wir darauf bestanden, dass das Urteil veröffentlicht wird, da wir Informationen hatten, dass das Berufungsverfahren beendet war und das Urteil noch nicht verkündet wurde, aber die Berufungskammer sich weigerte, das Urteil zu verkünden“ , sagt Vasvija Vidović.

Mit anderen Worten: In einer Situation, in der der Angeklagte in der Berufungsphase stirbt, bleibt das erstinstanzliche Urteil in Kraft und das zweitinstanzliche Urteil wird nicht veröffentlicht.