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MISSHANDLUNG

„Vorwurf des Quälens“: Ermittlungen gegen Kindergartenleitung

„Vorwurf des Quälens“: Ermittlungen gegen Kindergartenleitung
FOTO: iStock/monkeybusinessimages
2 Min. Lesezeit |

In einer Krabbelstube im Bezirk Klagenfurt-Land ermitteln Behörden wegen schwerwiegender Vorwürfe gegen die Leitung. Bereits vor zwei Jahren gab es erste Berichte über problematische Erziehungsmethoden, die in der Einrichtung angewandt wurden.

Schwere Vorwürfe

Laut den Vorwürfen sollen in der Krabbelstube in Klagenfurt-Land unangemessene Methoden zur Erziehung von Kleinkindern genutzt worden sein. Die Leiterin und ihre Stellvertreterin stehen im Zentrum der Anschuldigungen.

So sollen Mädchen die Zöpfe so fest geflochten worden sein, dass sie Schmerzen hatten und weinten. Anderen Kindern soll gegen ihren Willen Essen in den Mund gestopft worden sein, wobei ihnen der Mund zugehalten wurde, wenn sie nicht schluckten. Dabei sollen die Betreuerinnen sie mit den Worten „Speib jetzt nit“ unter Druck gesetzt haben. Außerdem sollen Kinder als Erziehungsmaßnahme allein im Turnsaal eingesperrt worden sein, was bei den kleinen Kindern zu großer Verängstigung führte.

Rechtsstreit und Urteil des Obersten Gerichtshofs

Nach den schweren Vorwürfen von ehemaligen Kolleginnen und einer Anzeige bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Kärnten stimmte die Leiterin einer einvernehmlichen Kündigung zu. Doch später klagte sie gegen diese Entscheidung. Der Oberste Gerichtshof wies ihre Klage jedoch ab und stellte klar: „Der Arbeitgeber muss sich uneingeschränkt darauf verlassen können, dass die Betreuung und Fürsorge der bei ihm untergebrachten Kinder mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen gewährleistet ist.“ Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Arbeitgebers.

Strafantrag der Staatsanwaltschaft

Auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt reagierte auf die Vorwürfe. Staatsanwalt Markus Kitz: „Wir haben nach umfangreichen Ermittlungen und der Einvernahme von mehr als 30 Zeugen einen Strafantrag wegen des Vorwurfs des Quälens eingebracht.“ Die Opfer, im Alter zwischen ein und drei Jahre, konnten nicht einvernommen werden, aber dafür äußerten sich mehrere ehemalige Kolleginen zu den Vorwürfen. Die Erziehungsmethoden der beiden beschuldigten Frauen seien vollkommen unangemessen gewesen.

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Den Betreuerinnen drohen nun bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess gegen die beiden Frauen wird im Dezember am Landesgericht Klagenfurt stattfinden.