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Was bringt uns die Impfpflicht?

Es ist geplant, dass das COVID-19-Impfpflichtgesetz vroaussitlich bis 31.01.2024 in Kraft bleibt. (FOTO: iStock)

„Wichtig ist, eine strukturierte Aufklärungsstrategie zu haben, d.h. es dürfen keine unkoordinierten Kampagnen geführt werden und es müssen alle Experten einbezogen werden. So sollten nicht nur Ärzte, sondern z.B. auch Psychologen, Ethiker und Kommunikationswissenschaftler gemeinsam an einer Broschüre mit allen Erklärungen arbeiten”, betonte Ursula Wiedermann-Schmidt, Mitglied des Impfgremiums in der Sendung „Im Zentrum” im ORF.
Neben zahlreichen anderen Einflussfaktoren ist die Information ein Schlüsselelement, von dem die Impfbereitschaft des Einzelnen abhängt.

„Wichtig ist, dass die Menschen aus verlässlichen Quellen informiert werden, so etwa auf der Seite der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), auf der alle Daten abrufbar sind, z.B. dass in Europa 620.000.000 Dosen verimpft wurden, sowie auch Daten über die Sicherheit der Impfung. Neben der Europäischen Arzneimittelagentur gibt es auch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, das für die Beobachtung und Identifizierung von Nebenwirkungen zuständig ist. Hier sind alle Informationen öffentlich zugänglich. Diese Daten liegen vor. Sie werden mit dem Ziel gesammelt, entsprechende Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen, wenn mit Bezug auf ein Medikament beunruhigende Erfahrungen verzeichnet werden”, erklärt die Vakzinologin.

Die Impfpflicht in Österreich bezieht sich auf alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Was bringt die Impfpflicht?
Offiziell tritt die Impfpflicht gegen das Coronavirus am 1. Februar 2022 in Kraft. Bis Mitte März dauert die Einführungsphase, in der die Bevölkerung ermutigt wird, sich impfen zu lassen. Nach Meinung der Experten wird diese neue Verpflichtung der österreichischen Bevölkerung zur Erreichung einer allgemeinen Immunität beitragen.

Wer muss geimpft werden?
Die Impfpflicht bezieht sich auf alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die Einwohner Österreichs sind, d.h. auf dem Gebiet Österreichs einen Wohnsitz haben. Die Bevölkerung ist verpflichtet, einen Impfstatus nachzuweisen, der alle Impfdosen umfasst, die als notwendig gelten. Auch bei den Intervallen zwischen den Impfungen muss die gesetzliche Regelung eingehalten werden.

Wie sieht der Impfprozess aus?
Die Impfpflicht wird in drei Phasen durchgeführt:
Phase 1 dauert bis zum 15. März. In dieser Zeit wird die Bevölkerung informiert und mit dem neuen Gesetz vertraut gemacht. Es werden noch keine Strafen für die Missachtung des Gesetzes erhoben;
Phase 2 beginnt am 16. März. Sie bringt Überprüfungen und die Verhängung von Strafen. Kontrollorgane dürfen von den Bürgern einen Impfnachweis fordern, z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Wenn ein kontrollierter Bürger nicht geimpft ist, wird er gestraft.
Phase 3 wird eingeleitet, wenn der Impffortschritt trotz allem ungenügend bleibt. Nichtgeimpfte Personen erhalten zunächst Mahnungen. Wenn sie sich innerhalb einer gesetzlichen Frist nicht impfen lassen, wird ihnen ein Brief mit einem Impftermin an ihre Wohnadresse gesandt. Jeder, der diesen Termin nicht wahrnimmt, erhält eine Strafe.

Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus besteht derzeit in einigen Ländern Ecuador, Indonesien, Tadschikistan, Turkmenistan oder Vatikan.

Wer ist von der Impfpflicht ausgenommen?
Auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen sich folgende Personen nicht impfen lassen:

– Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. (Mögliche Gründe können Allergien, Organtransplantationen oder Autoimmunkrankheiten sein. In Einzelfällen kann auch für psychische Erkrankungen wie Angststörungen eine Ausnahme gemacht werden.)

– Personen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben. (Diese Ausnahme gilt 180 Tage ab dem positiven Test und die Genesung kann nachgewiesen werden, indem die Rekonvaleszenten ein Genesungszertifikat vorlegen.)

– Personen unter 18 Jahren.

– Schwangere

(FOTO: iStock)

Wie hoch sind die Geldstrafen?
Wer die Impfung verweigert, wird ab Mitte März mit einer hohen Geldstrafe konfrontiert sein. Das bedeutet in der Praxis, dass jeder kontrolliert werden kann. Wer sich nicht gesetzeskonform verhalten hat, kann mit einer Strafe von 600 Euro rechnen (im verkürzten Verfahren) bzw. bis zu 3.600 Euro (im regulären Verfahren).
Es wird jedoch nicht sofort eine Strafe ausgesprochen, sondern vor der Verhängung der Strafe erfolgt eine Ermahnung, der Impfpflicht zu entsprechen.

AB 600 BIS ZU 3.600 EURO: Hohe Geldstrafen für Bürger, die sich nicht impfen lassen wollen, werden ab Mitte März verhängt.

Wie oft müssen wir uns impfen lassen und in welchen Abständen?
Eine der Fragen, die sich in den Diskussionen von selber aufdrängen, ist die Zahl der Booster-Impfungen. Im Gespräch mit der „Tiroler Tageszeitung” betonte die Virologin Dorothee von Laer von der Medizinischen Universität Innsbruck, dass die Booster-Impfungen eine saisonale Pflicht für die Bevölkerung werden könnten.
„Wenn 95 Prozent der Bevölkerung durch Impfung oder Genesung immunisiert sind, ist eine regelmäßige Booster-Impfung, die an die jeweiligen Varianten angepasst ist, in jedem Herbst möglich”, äußerte von Laer. Die Virologin ist der Meinung, dass wir in diesem Fall unabhängig von der Zahl der Infektionen normal leben können und dass weder das Gesundheitssystem noch die kritische Infrastruktur einem Risiko ausgesetzt sind.

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Nachdem sie ihr Bachelorstudium an der Fakultät für Politikwissenschaften in Belgrad abgeschlossen hat, begann Aleksandra ihre journalistische Karriere bei der Tagespresse in Serbien, wo sie bis zu ihrem Master-Abschluss gearbeitet hat. Letztes Jahr verschlug es die wissbegierige Serbin schließlich nach Wien. Jetzt lebt sie ihre Leidenschaft für Journalismus als Redakteurin des KOSMO-Magazins aus. Stets professionell und mit viel Interesse, berichtet sie über aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. In ihrer Freizeit liest die Politologin am liebsten ein Buch, oder entdeckt auf ihrem Fahrrad neue Orte in Wien.