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UMTAUSCH, GARANTIE, RÜCKTRITT & CO.

Was man beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken beachten muss

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FOTO: iStockphoto

Nicht alles was man unter dem Christbaum findet, sorgt für große Freude. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass in der Zeit nach Weihnachten viele der Geschenke umgetauscht werden.

Ob man die Ware zurückgeben, bzw. umtauschen kann oder nicht, ist vom Händler abhängig. Prinzipiell kann man von einem abgeschlossenen Kaufvertrag nicht so einfach zurücktreten. Daher ist ein Umtausch des ungewollten Geschenks kein gesetzlich festgelegtes Recht, sondern Kulanz der Unternehmen, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Rücktrittsrecht bei Online-Kauf
Anders sieht es beim Online-Shoppen aus. Wer sein Geschenk im Internet erworben hat, hat auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Grund hierfür ist, dass man die Ware vor dem Kauf nicht begutachten kann. Mit dem Eintreffen der Ware beim Käufer beginnt die 14-tägige Rücktrittsfrist. Meist genüge hier eine formlose Erklärung, warum man die Ware zurückschickt, heißt es vom VKI.

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Garantie nicht gesetzlich geregelt
Auch bei der Garantie handelt es sich um eine Zusage des jeweiligen Unternehmens, welche gesetzlich nicht geregelt ist. Es hängt daher vom Hersteller bzw. Verkäufer ab, ob Garantie besteht und was diese beinhaltet. Genaue Informationen dazu findet man in den jeweiligen Garantiebedingungen. Wichtig ist jedoch, dass eine bestehende Garantie-Zusage auf jeden Fall eingehalten werden muss.

Unterschied zwischen Umtausch und Gewährleistung
Diese zwei Dinge darf man auf keinen Fall verwechseln, da es sich bei der Gewährleistung um einen Umtausch von fehlerhafter Ware handelt. Sollte man zum Beispiel ein elektronisches Gerät verschenkt haben, welches nicht funktioniert, so muss der Verkäufer den Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beheben bzw. das Produkt ersetzen.

Sollte dies nicht möglich sein, so hat man als Käufer das Recht auf Preisminderung bzw. Rückerstattung des Kaufpreises. Generell gilt: Unternehmen können das Recht auf Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken.