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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Wer bekommt den neuen Lockdown-Bonus von 1.000 Euro?

Wer bekommt den neuen Lockdown-Bonus von 1.000 Euro?
Symbolbild (FOTO: iStockphoto)
2 Min. Lesezeit |

Die Regierung hat ein weiteres Mal einen Lockdown-Bonus von 1.000 Euro geschnürt. Seit Montag kann man diese Sonderzahlung für Jänner und Februar beantragen. Und so geht’s.

Der neue „Corona-Bonus“ beträgt dieses Mal 1.000 Euro. Er kann zusätzlich zu bestehenden Hilfsmaßnahmen, wie der SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds der WKO bezogen werden. „Mit einer weiteren Sonderzahlung von 1.000 Euro, zusätzlich zu den bestehenden Hilfsmaßnahmen, wollen wir für die selbständig versicherten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler die Notlagen durch den verlängerten Lockdown im Veranstaltungsbereich abschwächen“, sagt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

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Lockdown-Bonus wird wiederholt
Bereits für die Monate November und Dezember gab es im Zuge der SVS-Überbrückungsfinanzierung einen Lockdown-Bonus. Jetzt wird diese Maßnahme für die Monate Jänner und Februar wiederholt. 

„Was den Lockdown-Bonus ausmacht, ist die rasche und unbürokratische Auszahlung über die SVS. Ich hoffe daher, dass weiterhin viele Künstlerinnen und Künstler ansuchen werden. Für die Abwicklung möchte ich mich jedenfalls bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung der Selbständigen herzlich bedanken“, so Mayer. 

Weitere 3.000 Euro Hilfe möglich
Die grundsätzliche Unterstützung durch die SVS-Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von 1.000 Euro pro Monat läuft unabhängig von dem neuen Lockdown-Bonus weiter. „Bereits seit 15. Jänner 2021 können Künstler daher eine weitere Tranche von 3.000 Euro für das 1. Quartal 2021 beantragen. Für das 2. Quartal wird man ab 1. April erneut 3.000 Euro beantragen können“, so die Kunst- und Kulturstaatssekretärin. Insgesamt seien im Zuge der SVS-Überbrückungsfinanzierung bisher rund 85 Millionen Euro ausgezahlt worden, davon rund 14 Millionen Euro für den Lockdown-Bonus. 

Quellen und Links:

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KO KOSMO-Redaktion
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