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Sehr streng

Wer seinen Hund im Auto allein lässt, zahlt bis zu 15.000 Euro Strafe!

Wer seinen Hund im Auto allein lässt, zahlt bis zu 15.000 Euro Strafe!
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Die Sonne scheint, die Luft ist mild – der Frühling in Wien fühlt sich herrlich an. Doch was für uns angenehm ist, kann für Hunde im geparkten Auto zur lebensgefährlichen Falle werden. Bereits ab 20 Grad Außentemperatur kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs so stark aufheizen, dass ein Hund bereits nach wenigen Minuten in Lebensgefahr schwebt.

„Ein Auto wird schneller heiß, als viele denken“, erklärt die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. „Für Hunde bedeutet das: Panik, Atemnot, Hitzschlag – und im schlimmsten Fall den Tod.“ Viele unterschätzen die Gefahr: Auch an einem sonnigen Frühlingstag kann das Auto zur tödlichen Falle für die Vierbeiner werden. Bei den im Sommer mittlerweile üblichen 30 Grad – 2024 hat es 52 solcher Hitzetage in Wien gegeben – erreicht die Temperatur im Auto nach spätestens 10 Minuten den roten Bereich. „Konkret heißt das: Hier herrscht Lebensgefahr! Das Auto wird zum Backofen. Dem Hund droht ein Herz-Kreislauf-Versagen“, warnt Eva Persy. Auch bei vermeintlich rechtzeitiger Rettung des noch lebenden Tieres aus dem Fahrzeug und sofortiger tierärztlicher Behandlung überlebt etwa die Hälfte der Patienten den Hitzschlag nicht. Der Tod kann noch bis zu 48 Stunden nach dem Vorfall eintreten.

Im Jahr 2024 wurden in Wien 12 Anzeigen wegen im Auto zurückgelassener Hunde verzeichnet. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Besonders alarmierend: Auch Parkgaragen bieten keinen sicheren Hitzeschutz! „Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dort sei es immer kühler. Doch wir kennen Fälle, in denen die Temperaturen auch in Tiefgaragen lebensbedrohlich waren“, so Persy.

Gefahr der Überhitzung

Was tun, wenn man einen zurückgelassenen Hund im Auto entdeckt und Gefahr der Überhitzung droht?

Wenn der Hund stark hechelt, apathisch daliegt und/oder nicht beziehungsweise kaum auf Klopfen und Bewegungen an der Scheibe reagiert, dann

  • Sofort die Polizei unter 133 rufen und Autokennzeichen sowie Standort durchgeben.
  • Den Wagen öffnen (lassen) und das Tier befreien.
  • Erste Hilfe leisten: Den Hund in den Schatten bringen und mit frischem, lauwarmem Wasser versorgen.
  • Den Hund umgehend in die nächste Tierarztpraxis bringen.

Wenn der Hund ansprechbar ist, dann

  • Wenn möglich Lenker*in ausrufen lassen (z.B. im Supermarkt, Shopping-Center).
  • Beim Wagen bleiben und Zustand des Hundes beobachten.
  • Wenn sich der Zustand des Tieres verschlechtert, dann Polizei rufen, Autokennzeichen sowie Standort durchgeben, Wagen öffnen (lassen), Hund im Schatten mit Trinkwasser versorgen und ggf. veterinärmedizinisch behandeln lassen.

Strenge Strafen

Die rechtlichen Konsequenzen für das Zurücklassen eines Tieres im heißen Auto sind schwerwiegend. Neben einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro – im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro – droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch (§ 222 StGB). „Es handelt sich um ein besonders grausames Leid, das sich ganz leicht vermeiden lässt. Retten Sie Leben – lassen Sie Ihren Hund niemals in einem Auto zurück, das sich aufheizen kann.“, appelliert Tierschutzombudsfrau Eva Persy abschließend.

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KO KOSMO-Redaktion
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