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Wien: E-Scooter erhalten eigene Parkplätze und neue Regelungen

E-Scooter werden zwar gerne benutzt, doch oft nicht richtig abgestellt. (FOTO: iStock/pressdigital)
E-Scooter werden zwar gerne benutzt, doch oft nicht richtig abgestellt. (FOTO: iStock/pressdigital)

Schon im November stellte die Stadt Wien eine neue Verordnung für die Nutzung von Elektro-Scootern vor. Damit soll mitunter die bestehende Abstellproblematik gelöst werden.

Den E-Scooter achtlos auf dem Gehsteig parken scheint derweil noch ein Kavaliersdelikt zu sein. Doch das soll sich mit Jahresende ändern. Denn nun sollen rund 200 Abstellflächen allein für E-Scooter geschaffen werden. Derzeit gibt es bereits 60 solcher Bereiche, bis Ende April soll ihre Anzahl auf 130 erhöht werden. Bis Jahresende auf 200.

Befindet sich keiner dieser Abstellplätze in der Nähe, muss die Parkspur verwendet werden. Dies gab die Stadtverwaltung am Donnerstag bekannt. Dann darf man seinen elektrischen Roller nicht einfach überall stehen lassen. Die Stadt Wien erhofft sich davon, die herrschende Parkproblematik der Leih-Scooter lösen zu können.

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Scooter ab Mai in Wien

Ab Mai wird es voraussichtlich neue Regelungen für den Betrieb von E-Scootern in Wien geben, wie Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und NEOS-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner in einer Aussendung mitteilten. Die Betreiber müssen die E-Scooter so einstellen, dass das Beenden der Miete nur auf einer Abstellfläche im Umkreis von 100 Metern möglich ist.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das ordnungsgemäße Abstellen von E-Scootern zu fördern und das Chaos auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen zu reduzieren. Durch die neuen Regelungen sollen die Betreiber von E-Scootern stärker in die Pflicht genommen werden, um sicherzustellen, dass ihre Fahrzeuge verantwortungsvoll genutzt werden.

Rückwirkende Strafen

Wien hat angekündigt, dass künftig ein „digitales Dashboard“ zur Verfügung stehen wird, um eine Echtzeit-Kontrolle zu ermöglichen. Dadurch soll es möglich sein, Regelverstöße im Zusammenhang mit E-Scootern in Echtzeit zu erkennen und gegebenenfalls sofort zu ahnden.

Darüber hinaus wird betont, dass auch rückwirkend Verstöße geahndet werden können. Das bedeutet, dass wenn ein Regelverstoß im Nachhinein festgestellt wird, der Verursacher auch noch im Nachhinein belangt werden kann.

Quellen:
oesterreich.gv: Elektro-Scooter
wien.gv: Scooter und Roller im Straßenverkehr
bmk.gv: E-Scooter