Start News Chronik
Urteil

Wiener produzierte Tausende Kinderpornos mit KI

(FOTO: iStock/TheCrimsonRibbon)
(FOTO: iStock/TheCrimsonRibbon)

Ein 43-jähriger Wiener steht im Zentrum eines schockierenden Falles von Kindesmissbrauch. Der Mann, der keine besonderen Computerkenntnisse besitzt, hat mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) über 86.000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt erstellt. Die Ermittlungen gegen ihn begannen, nachdem er in Deutschkreutz ein Mädchen angesprochen hatte.

In einem nur 25-minütigen Prozess vor dem Landesgericht Eisenstadt gestand der Angeklagte vollumfänglich seine Taten. „Ich habe meinen ersten Porno mit zehn Jahren geschaut“, erklärte der 43-Jährige, der sich selbst als beziehungsunfähig bezeichnet. „Ich habe schon als Jugendlicher gewusst, dass die Sachen im Leben nicht realisierbar sind.“

Bekam keinen Therapieplatz

Er nutzte den Prozess auch, um auf seine Bemühungen hinzuweisen, eine Sexualtherapie zu beginnen. „Bevor ich noch zum echten Täter werde…“, sagte er, doch leider seien alle Plätze belegt.

Nach Angaben des Strafrechtsexperten Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien fällt auch „virtuelle Pornografie“ unter den §207a im Strafgesetzbuch. Es handelt sich dabei um Darstellungen, die vollkommen künstlich oder durch Manipulation von realen Bildern erstellt wurden. Eine Ausnahme bilden virtuell für den „Eigengebrauch“ erstellte Bilder, die mündige Minderjährige zeigen, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung verbunden ist.

6 Monate bedingt

Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingter Haft, einer Geldstrafe von 720 Euro und einer Psychotherapie während der dreijährigen Bewährungszeit verurteilt. Er erschien ohne Anwalt und akzeptierte das Urteil ohne Widerspruch.

In einer emotionalen Aussage erzählte der Angeklagte, dass ihn die Fotos von den Kindern „in eine Zeit zurückversetzt haben, in der ich noch glücklich war“. Er dankte sogar der Polizei für das Verhör, das er als positives Erlebnis bezeichnete. „Es gab ja sonst niemanden, mit dem ich hätte reden können. Ich bin der Sitte sehr dankbar, wie sie mit mir umgegangen ist.“

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die besorgniserregende Nutzung von KI für kriminelle Zwecke und die Notwendigkeit, die Gesetze und Vorschriften entsprechend anzupassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Strafe und die angeordnete Therapie dazu beitragen, dass der Angeklagte seine Taten bereut und sich ändert.