Mit 60 Jahren plötzlich ohne Job – und zwei Jahre bis zur Pension. Ein Fall, der ein System unter Druck bringt.
Monika S. aus Wien war jahrelang als Buchhalterin in einem Wiener Betrieb tätig – bis ihr Arbeitgeber ihr die Aufgaben entzog, sie einer jüngeren, weniger erfahrenen Kollegin übertrug und Monika S. schließlich im Alter von 60 Jahren kündigte. „Ich habe jahrelang verlässlich in der Buchhaltung gearbeitet. Plötzlich zählte meine Erfahrung nichts mehr“, schildert sie die Situation.
Klarer Vergleich
Die Arbeiterkammer nahm sich des Falls an und brachte ihn vor das Arbeits- und Sozialgericht. Die Kündigung wurde als sozialwidrig eingestuft; das Verfahren endete mit einem Vergleich in Höhe von 15.000 Euro. Besonders brisant: Das reguläre Pensionsantrittsalter von Monika S. liegt bei 62 Jahren – zwischen Jobverlust und Pensionsberechtigung klafft damit eine Lücke von zwei Jahren.
Bonus-Malus-System
Ihr Fall steht stellvertretend für eine Entwicklung, die die Arbeiterkammer mit wachsender Sorge beobachtet. Beschäftigte ab Mitte 50 geraten zunehmend unter Druck; ihre Stellen werden häufig an jüngere Mitarbeiter mit weniger Berufserfahrung weitergegeben. Um diesem Trend entgegenzuwirken, spricht sich die Arbeiterkammer für ein Bonus-Malus-System aus, das Unternehmen, die ältere Arbeitnehmer entlassen, finanziell belastet und jene, die sie im Betrieb halten und fördern, entsprechend begünstigt.
Konkret fordert die AK: Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten sollen jährlich über ihre Älterenquote informiert werden. Unternehmen, die eine branchenbezogene Zielquote an Beschäftigten über 60 Jahren erreichen, erhalten einen Bonus, während Betriebe, die diese Zielquote verfehlen, einen Malus zahlen sollen. Im österreichischen Parlament liegt seit 2026 dazu ein Initiativantrag der Grünen vor, der Zu- oder Abschläge auf den dienstgeberseitigen Krankenversicherungsbeitrag vorsieht.
„Die Rufe nach Arbeiten bis 67 gehen an der Lebensrealität vorbei“, betont Ines Stilling von der Arbeiterkammer.