In den kommenden Tagen wird der Wohnkostenzuschuss, der zwischen 500 und 1.100 Euro pro Haushalt liegt, ausgezahlt. Welche Personen berechtigt sind und wie die Höhe des Anspruchs festgelegt wird.

Wie vor einigen Monaten angekündigt, steht nun die Auszahlung des neuen Wohnkostenzuschusses für das Jahr 2024 an. Die Zuschüsse betragen zwischen 500 und 1.100 Euro pro Haushalt und werden in den nächsten Tagen überwiesen. Rund 1.500 Salzburger Haushalte, die Wohnbeihilfe erhalten, werden davon profitieren.
Höhe der Einmalzahlung
Die Höhe der Einmalzahlung variiert je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und richtet sich nach dem ermittelten zumutbaren Wohnungsaufwand. Der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.100 Euro.
| Zumutbarer Wohnungsaufwand | Zuschuss in Euro |
|---|---|
| 0 bis 5 Prozent | 900 Euro |
| 5,25 bis 10 Prozent | 800 Euro |
| 10,25 bis 15 Prozent | 700 Euro |
| 15,25 bis 20 Prozent | 600 Euro |
| 20,25 bis 25 Prozent | 500 Euro |
Alleinerziehende und Familien erhalten einen zusätzlichen Pauschalbetrag von 200 Euro. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt automatisch für Personen, die zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. August 2023 Wohnbeihilfe bezogen haben.
Im vergangenen Jahr wurde die finanzielle Unterstützung für Geringverdiener automatisch ausgezahlt. Das Budget für diese Entlastungsmaßnahme stammt aus dem Mehrbudget des Bundes, das an die Länder verteilt wurde, unter anderem für dieses Zweck. Rund 9.000 Haushalte in Salzburg haben im letzten Jahr Wohnbeihilfe erhalten, was etwa 19.000 Personen entspricht.
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Ab Juli – neue Zuschüsse
Viele Zuschussprogramme in Österreich laufen mit Ende Juni 2024 aus, wodurch Hunderte Euro auf das Konto der Berechtigten fließen könnten.
Ab Juli treten zudem neue Teuerungsboni für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kraft, die im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen beschlossen wurden. Außerdem wird der neue Handwerkerbonus eingeführt, der rückwirkend ab März bis zu 2.000 Euro für Handwerksleistungen rückerstattet.