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Zahnbehandlungen am Balkan: Krankenkassen & Kostenübernahme

ZAHNBEHANDLUNG
(FOTO: iStock)

Immer mehr Balkaner entscheiden sich dazu, während ihres Urlaubs in Österreich Zahnbehandlungen durchführen zu lassen, manchmal sogar umfangreiche Eingriffe wie die Korrektur ganzer Kiefer. Doch was passiert, wenn nach der Behandlung gesundheitliche Probleme auftreten oder die Arbeit eines anderen Zahnarztes versagt? Müssen die Betroffenen privat für die Nachbehandlung aufkommen, oder deckt die österreichische Krankenkasse die Kosten ab?

Kostenübernahme durch ÖGK

Die ÖGK, als einer der maßgeblichen Krankenversicherungsträger in Österreich, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen im Ausland übernehmen. Dafür müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die geplante Behandlung muss in einem Staat der Europäischen Union, einem EWR-Staat, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in einem Land stattfinden, mit dem Österreich einen bilateralen Vertrag bezüglich der Sachleistungsaushilfe in der Krankenversicherung abgeschlossen hat. Hierzu gehören Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei. In seltenen Fällen kann die ÖGK auch die Kosten für Behandlungen in anderen Ländern übernehmen, jedoch erfolgt dies in der Regel als Kostenerstattung und nicht als vollständige Kostenübernahme.
  2. Die geplante Behandlung im Ausland muss in Österreich eine bewilligungspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
  3. Die geplante Behandlung kann in Österreich nicht durchgeführt werden.

Antragstellung und Vorabklärung

Damit die Kostenübernahme für die geplante Behandlung im Ausland gewährleistet werden kann, muss das entsprechende Antragsformular von einem Schwerpunkt- oder Zentralkrankenhaus in Österreich ausgefüllt werden. Diese Krankenhäuser sind auf der Website kliniksuche.at zu finden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars ist erforderlich, um die Kostenübernahme durch die ÖGK zu ermöglichen.

Recht auf Nachbehandlung in Österreich

Bei zahnärztlichen Behandlungen im Ausland haben Versicherte das Recht auf eine qualifizierte Nachbehandlung in Österreich. Dieses Recht gilt unter denselben Voraussetzungen wie bei vergleichbaren Behandlungen im Inland. Österreich gewährleistet somit die Kontinuität der Behandlung, um eine umfassende Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die genauen Regelungen je nach Krankenkasse variieren können. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit einem österreichischen Zahnarzt zu halten, um alle notwendigen Schritte zu klären und eine reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten.

Es ist wichtig anzumerken, dass einige Zahnärzte in Österreich möglicherweise zögern könnten, eine Nachbehandlung für zahnärztliche Eingriffe aus dem Ausland, insbesondere aus Ländern wie Bosnien-Herzegowina oder Serbien, zu übernehmen. Dies könnte auf Unsicherheiten hinsichtlich der durchgeführten Behandlungen oder unterschiedlicher Qualitätsstandards sein. Patienten sollten sich daher im Vorfeld der Entscheidung für eine zahnärztliche Behandlung im Ausland über die Haltung ihres österreichischen Zahnarztes informieren und gegebenenfalls klären, ob eine Nachbehandlung vor Ort möglich ist. Dies trägt dazu bei, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass eine umfassende Versorgung gewährleistet ist.