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Finanzielle Unterstützung

1.000 Euro für Familien: So holt ihr euch den Zuschuss!

1.000 Euro für Familien: So holt ihr euch den Zuschuss!
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4 Min. Lesezeit |

Kinderbetreuung belastet das Familienbudget – besonders für Alleinerziehende. Doch die Bundesländer reagieren mit neuen Fördermodellen und höheren Einkommensgrenzen.

Kinderbetreuungskosten stellen für zahlreiche Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Besonders Alleinerziehende sehen sich mit besonderen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Auch Haushalte mit niedrigem Einkommen müssen einen beträchtlichen Teil ihres Budgets für die Betreuung ihrer Kinder aufwenden.

Seit September letzten Jahres wurden die Kinderbetreuungsförderungen neu aufgelegt. Anspruchsberechtigte können diese Unterstützung für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erhalten. Um mehr Familien zu erreichen, wurden die Einkommensobergrenzen angehoben. Von diesen Anpassungen profitieren vor allem jene Haushalte, die bislang keinen oder nur begrenzten Zugang zu finanziellen Hilfen hatten.

Salzburger Fördermodell

Die Förderhöhe variiert je nach Umfang der Kinderbetreuung. Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von maximal 20 Stunden pro Kind können bis zu 400 Euro jährlich beansprucht werden. Übersteigt die Betreuungszeit 20 Wochenstunden, erhöht sich der maximale Förderbetrag auf 700 Euro. Für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind liegt die maßgebliche Einkommensgrenze bei 2.479,75 Euro netto monatlich – eine Anhebung gegenüber dem vorherigen Grenzwert von 2.275 Euro.

Mit jedem weiteren Kind im Haushalt steigt diese Grenze um 610,40 Euro. Voraussetzung für den Bezug ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg. Das Land Salzburg bezeichnet diese Anhebung der Fördergrenzen als „einen wichtigen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit und eine qualitativ hochwertige Betreuung und letztlich Chancengleichheit für möglichst viele Kinder“. Die Förderung gilt für nicht schulpflichtige Kinder sowie für jene im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr.

Abhängig vom Wohnort können Familien verschiedene Förderungen zur Kinderbetreuung nutzen. Pro Kind sind Zuschüsse von fast 1.000 Euro möglich. Zusätzliche Informationen zum neuen Kinderzuschlag von monatlich 60 Euro, der ab Juli 2025 ausgezahlt wird, finden Interessierte auf Finanz.at.

Bundesländer-Vergleich

In Kärnten wurde der Familienzuschuss im Vergleich zum Vorjahr erhöht und beträgt nun zwischen 60 und 269 Euro. Diese Unterstützung richtet sich an einkommensschwache Familien in Kärnten und wird auf Basis des Netto-Familieneinkommens sowie der Anzahl der Familienmitglieder berechnet. Der Zuschuss kann für maximal 48 Monate bezogen werden und muss halbjährlich neu beantragt werden.

Oberösterreich zahlt auch in diesem Jahr einen Kinderbetreuungsbonus von monatlich 80 Euro, was Berechtigten eine Jahressumme von 960 Euro einbringt. Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen unter anderem, dass keine kostenlose Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird, das Kind mindestens 37 Monate alt ist und mit einem Elternteil in Oberösterreich in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

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Zudem müssen sowohl Elternteil als auch Kind die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Anträge können das ganze Kalenderjahr über online auf der Website des Landes Oberösterreich oder direkt beim Land Oberösterreich eingereicht werden, wobei keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Neben den direkten Förderungen der Bundesländer gibt es seit 2025 eine weitere wichtige Entlastungsmöglichkeit: Arbeitgeber können steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr gewähren. Voraussetzung ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Mitarbeiter für mehr als sechs Monate im Jahr den Kinderabsetzbetrag bezieht.

Diese Zuschüsse werden ab 2025 gesondert am Jahreslohnzettel ausgewiesen und können auf verschiedene Weise ausgezahlt werden: direkt an Betreuungspersonen, an Betreuungseinrichtungen oder in Form von Gutscheinen für institutionelle Kinderbetreuung. Wichtig dabei: Bereits erhaltene öffentliche Förderungen müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden.

Auch im laufenden Jahr können viele österreichische Familien von Zuschüssen und finanziellen Entlastungen profitieren.

Die Auszahlungsmodalitäten und Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich.