Der neue Corona-Generalkollektivvertrag bringt einige Neuerungen für Arbeitnehmer.
Nachdem der bisherige Generalkollektivvertrag mit Ende August auslief, haben sich die Sozialpartner und Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen geeinigt. Dieser bringt neue Corona-Regelungen für den Arbeitsplatz. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
• Der Arbeitgeber darf den 3G-Status überprüfen.
• Ein positiver Corona-Test und Quarantäne sind kein Entlassungs- bzw. Kündigungsgrund.
• Wenn die 3G-Regel am Arbeitsplatz herrscht, darf keine Maskenpflicht verordnet werden.

• mindestens 10 Minuten Pause alle drei Stunden an Arbeitsplätzen wo Maskenpflicht herrscht
• Bestehende Regelungen, etwa in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt.
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