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AUSZAHLUNGEN

100 Euro-Zusatzbonus und 1.500 Euro extra pro Person

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Für März und April wird der Ausfallbonus erhöht. Ein „Zusatzbonus“ von 100 Euro ist neu, dabei handelt es um 1.500 Euro extra pro Person.

„Der Härtefallfonds wird um drei Monate verlängert. Neu ist der Zusatzbonus von 100 Euro pro Monat – das sind bis zu 1.500 Euro extra pro Person. Außerdem ist es künftig möglich, den Betrag auf ein EU-Konto zu überweisen. Davon profitieren jene, die in Österreich selbständig arbeiten und Steuern zahlen, aber kein österreichisches Konto haben“, sagt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei der beschlossenen Verlängerung des Härtefallfonds.

„Mit dem Ausfallsbonus wurde im Februar ein sehr effektives und breitenwirksames Hilfsprogramm gestartet. Der Vorteil ist, dass nicht nach Branchen differenziert wird und nicht auf die Schließung der Betriebe abgezielt wird, sondern auf die wirtschaftliche Betroffenheit“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.

Voraussetzungen für die zusätzliche Auszahlung:
Jede Firma, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall hat, kann über FinanzOnline einen Zusatzbonus von bis zu 80.000 Euro pro Monat beantragen. Künftig können statt 15 Prozent, 30 Prozent beantragt werden, gemeinsam mit den 15-Prozent-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können dadurch 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden. Weiteres wird die Bonus-Obergrenze für März und April von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro pro Monat gleich beantragt werden.

Anträge:
Seit 16. April kann der erhöhte Bonus über FinanzOnline beantragt werden. „Mit dem Ausfallsbonus haben wir ein sehr effektives und breitenwirksames Hilfsprogramm gestartet. Aktuell haben wir bereits etwa 160.000 Anträge mit einem Volumen von fast einer Milliarde Euro erhalten.“, so der Finanzminister.

Der „Zusatzbonus“ von 100 Euro pro Monat ist neu dazugekommen. Weil die Auszahlungen auf EU-Konten auf einen bestimmten Zeitraum von 15 Monaten erweitert wurden, steigt die Unterstützung somit um rund 1.500 Euro pro Betroffenen. Dies gilt für bis zum 31. Oktober 2020 gegründete Klein- und Kleinstbetriebe.