Gefälschte Corona-Atteste bringen eine sächsische Ärztin hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen die selbsternannte „Germanitin“.
Eine sächsische Medizinerin muss für mehr als zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, nachdem sie über tausend gefälschte Corona-Atteste ausgestellt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Landesgerichts Dresden nun bestätigt, wie am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde. Die Frau hatte während der Pandemie Bescheinigungen verkauft, die entweder von der Maskenpflicht befreiten oder ein angebliches Impfverbot attestierten.
Das Landesgericht verhängte im Juni 2024 gegen die damals 67-Jährige eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, ein dreijähriges Berufsverbot und ordnete die Rückzahlung von rund 47.000 Euro an, die sie durch den Verkauf der falschen Dokumente eingenommen hatte. Pro Attest verlangte die Medizinerin durchschnittlich 30 Euro. Nach dem Urteilsspruch in Dresden wurde sie vorläufig auf freien Fuß gesetzt, da der Haftbefehl unter bestimmten Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Systematischer Betrug
Nach Feststellung des Gerichts hatte die Frau Ende 2020 beschlossen, sich durch die Ausstellung dieser Atteste eine kontinuierliche Einkommensquelle zu erschließen. Bis Anfang Februar 2022 fertigte sie insgesamt 1003 solcher Bescheinigungen an, ohne die betreffenden Personen jemals medizinisch untersucht zu haben. Die Dokumente wurden bei organisierten Terminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verteilt.
Zusätzlich bestellte die ehemalige Hausärztin aus Moritzburg Ende 2020 Corona-Schnelltests, für die sie nie bezahlte. Erschwerend kam hinzu, dass sie ein Elektroschockgerät ohne erforderliches Prüfzeichen besaß, was als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet wurde. Das Gerät wurde bei einer Hausdurchsuchung entdeckt und führte zu einem zusätzlichen Straftatbestand.
Reichsbürger-Verbindung
Die Verurteilte legte beim BGH Revision ein, doch das oberste deutsche Gericht konnte keine Rechtsfehler im Urteil feststellen und wies ihren Einspruch zurück. Die Revision wurde weitgehend verworfen, womit die Entscheidung aus Dresden rechtskräftig ist. Laut Anklageschrift wird die Frau der Reichsbürgerszene zugeordnet. Sie selbst bezeichnet sich als Angehörige des „Indigenen Volks der Germaniten“.
Zum Hintergrund: Die Reichsbürgerszene umfasst diverse Gruppierungen und Einzelpersonen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als rechtmäßigen Staat nicht anerkennen. Es bestehen Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen und Verschwörungsideologien, wobei Teile dieser Szene als gewaltbereit eingestuft werden.
Während der Urteilsverkündung in Dresden kam es zu erheblichen Störungen durch mutmaßliche Sympathisanten der Angeklagten, was zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Verhandlung führte.
Gegen einige der Störer wurden Platzverweise ausgesprochen.