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Justizskandal

12-Jährige bohrte Loch in Patientenschädel – Mutter-Ärztin freigesprochen

12-Jährige bohrte Loch in Patientenschädel – Mutter-Ärztin freigesprochen
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Nach einem dramatischen Gerichtsverfahren endete am Mittwoch der Prozess gegen eine Neurochirurgin mit einem Freispruch. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, da die zwölfjährige Tochter der Ärztin bei einer Notoperation angeblich einem Patienten ein Loch in den Schädel gebohrt haben soll. Das Urteil erklärte die Richterin um 12 Uhr für nicht rechtskräftig.

Der betroffene Patient schilderte die schwerwiegenden Folgen des Vorfalls: „Immer wieder fasst mich der Gedanke, dass mich eine Zwölfjährige operiert hat. Ich habe Schlafstörungen, bin in psychiatrischer Behandlung, mir geht es sehr schlecht, ich kann deswegen auch nicht arbeiten“ Nach einem schweren Forstunfall war er operiert worden. Die Anklage vertrat die Position, dass das Kind eigenständig das Bohrloch gesetzt habe, während die Verteidigung argumentierte, die Tochter habe lediglich ihre Hand auf jene des mitangeklagten Operateurs gelegt.

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Zeugenaussagen

Eine diplomierte Gesundheitskrankenpflegerin bestätigte vor Gericht, dass die Ärztin nach dem Eingriff mit ihrer Tochter erschienen sei und verkündet habe: „Meine Tochter hat gerade zum ersten Mal ein Loch gebohrt.“ Die Pflegekraft ergänzte: „Sie wirkte stolz, das Mädchen gut gelaunt. Wir waren darüber sehr überrascht, aber es wollte der Frau Doktor eben keiner in den Rücken fallen.“

In ihrem Plädoyer bezweifelte Staatsanwältin Julia Steiner die Glaubwürdigkeit mehrerer Zeugen und wandte sich direkt an die Beschuldigten: „Sie sind alles, aber sicher nicht glaubwürdig. Man kommt nicht darüber hinweg, dass ein Kind ein Bohrloch gebohrt hat. Das ging nur deswegen, weil sich zwei Neurochirurgen ihrer Verantwortung nicht bewusst waren.“ Der Anwalt des Opfers, Peter Freiberger, führte aus: „Die Frau Doktor ist kein Mensch, der es notwendig hätte, mit etwas anzugeben, das nicht stimmt. Wenn sie sagt, ihre Tochter hat ein Bohrloch gesetzt, dann war das so.“

Urteilsbegründung

Die angeklagte Neurochirurgin zeigte sich reuevoll: „Das war der schwerste Fehler meines Lebens. Die letzten zwei Jahre waren für mich und meine Familie die Hölle. Manche sagen, ich hätte es verdient. Es tut mir unheimlich leid!“

Bei der Urteilsverkündung begründete die Richterin den Freispruch für die Chirurgin und ihren Kollegen mit unzureichender Beweislage: „Es geht nicht darum, was ich glaube. Und dass ich das alles, salopp formuliert, als Wahnsinn empfinde. Aber es konnte nicht bewiesen werden, dass das Mädchen alleine gebohrt hat oder Druck ausgeübt hat.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.